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Credit Europe Bank FESTGELD
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![]() | Credit Europe Bank Einlagensicherung: Das solltest du wissen INHALTSVERZEICHNIS |
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1. | Wie sicher sind deine Einlagen bei der Credit Europe Bank? > |
2. | Wie verhält es sich mit der Einlagensicherung in Deutschland? > |
3. | Besteht weiterer Schutz über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus? > |
Die Einlagensicherung dient als wichtiges Instrument, um das Vertrauen der Anleger in die Kreditwirtschaft und die Sicherheit von Geldanlagen zu stabilisieren. Denn vor allem nach der Bankenkrise müssen sich Finanzinstitute nur noch stärker um das Vertrauen ihrer Kunden bemühen. Schließlich vergeben sie Kredite an andere, für die die Kunden ihre Einlagen zur Verfügung stellen. Aus diesem Grunde und um das Vermögen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften besser zu schützen, sind Einlagenkreditinstitutenicht nur in Deutschland nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) dazu verpflichtet, sich einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzuschließen. Wie die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland funktioniert und ob es weitere Sicherungssysteme gibt, erfährst du auf dieser Seite von Qomparo. Wie aber sieht die Einlagensicherung aus, wenn es sich um ein Finanzinstitut im europäischen Ausland handelt? Wie sind beispielsweise bei der niederländischen Credit Europe Bankdie Einlagen geschützt? Auch dieser Frage werden wir in diesem Ratgeber nachgehen.
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Alle Informationen auf einen Blick
Bei der Credit Europe Bank handelt es sich um ein international tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen, das in Amsterdam, also in den Niederlanden ihren Hauptsitz hat. Eine deutsche Niederlassung betreibt die Credit Europe Bank in Frankfurt am Main.Finanzprodukte werden aus dem Bereich Finanzierung sowie Sparen & Anlegen angeboten. Gerade wenn es um das Sparen bzw. Anlagen geht, ist es von zentraler Bedeutung, wie die Anleger und vor allem ihre Anlagenfür den Fall einer Pleite geschützt sind.
Credit Europe Bank Festgeld
Da es sich bei der Credit Europe Bank nicht um eine deutsche Bank handelt, aber dennoch in Deutschland operiert, sind die Einlagen nicht über das deutsche Einlagen- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gesichert, sondern über die EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die im Jahr 2014 modifiziert wurde. Damit sollen die nationalen Einlagensicherungssysteme weiter aneinander angepasst werden. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen demnach Anlegern durch nationale Einlagensicherungssysteme garantieren, dass das angelegte Kapital bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank zu 100 Prozent gesichert ist. Neben der Einlagensicherung fungieren auch die einheitliche Bankenabwicklung und die einheitliche Bankenaufsicht als die drei Säulen der Bankenunion. Diese wurde gegründet, um eine europäische bzw. weltweite Finanzkrise, wie im Jahr 2008, zukünftig zu vermeiden. Seit November 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die zentrale Bankenaufsicht in der EU übernommen.
Die EZB ist für die Bankenaufsicht in der EU zuständig
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Nach der Neuerung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie sollen vielmehr die Banken selbst und die Gläubiger dafür Sorge tragen, ihre Kunden im Falle einer Insolvenz zu entschädigen. Die Inanspruchnahme von Steuerzahlern und von staatlichen Beihilfen soll zukünftig bei einer Pleite vermieden werden. Beiträge an die jeweiligen nationalen Einlagensicherungssysteme sollen nicht erst mit Eintritt eines Entschädigungsfalles gezahlt werden, sondern bereits im Vorfeld. Die Beiträge sollen sich auch nach dem Risikoniveau der einzelnen Bank richten, so dass Banken mit einem höheren Insolvenzrisiko auch höhere Beiträge entrichten müssen. Was ändert sich aber noch mit der neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie?
Die Credit Europe Bank trägt dieser Vorgabe bereits Rechnung und informiert ihre Kunden auf ihrer Homepage darüber, dass sie dem niederländischen Einlagensicherungssystem angehört. Dieses wiederum wird überwacht durch die niederländische Zentralbank De Nederlandsche Bank N.V. Jedem Anlegern kommt so eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro zuteil.
Viele der Neuerungen der EU-Einlagensicherungsrichtlinie müssen spätestens zum 03.07.2015 in geltendes Recht der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Sollten deutsche Anleger ihr Kapital bei einer Bank innerhalb der EU angelegt haben, sind ihre Anlagen zu 100 Prozent bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt – so auch mit der Credit Europe Bank Einlagensicherung. Ein etwaiges Entschädigungsverfahren für deutsche Anleger würde bei einer Insolvenz die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) übernehmen. Die Finanzmittel zur Entschädigung müssten allerdings durch die Entschädigungseinrichtung der Niederlande bereitgestellt werden.
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Selbstverständlich haben auch Banken in Deutschland – als Mitgliedsstaat der Europäischen Union – die gesetzliche Pflicht, die Einlagen ihrer Kunden nach der EU-Einlagensicherungsrichtlinie zu schützen. In den Paragraphen 4 und 5des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) sind darüber hinaus der Umfang des Entschädigungsanspruches und das Entschädigungsverfahren geregelt. Gesichert hierüber sind unter anderem Guthaben bis zu 100.000 Euro auf:
Auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften werden zu 90 Prozent und einem Gegenwert von 20.000 Euro geschützt. Darunter fallen allerdings nur Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Inhaberpapiere, wie Zertifikate oder Inhaberschuldverschreibungen fallen nicht unter diesen Schutz.
Erleidet in Deutschland eine privatrechtliche Bank eine Pleite, so tritt in diesem Fall die Entschädigungseinrichtungdeutscher Banken GmbH (EdB)für diese ein. Das bedeutet, dass die EdB die Anleger einer zahlungsunfähigen Bank entschädigt. Für die Abwicklung insolventer öffentlich-rechtlicher Finanzinstitute ist der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) zuständig.
In Deutschland sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen bei Finanzinstituten nicht nur durch die EU-Einlagensicherungsrichtlinie bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt, sondern auch durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Auch fallen Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90 Prozent und einem Gegenwert bis zu einem Betrag von 20.000 Euro unter diese Sicherung. Die EdB und die EdÖ wickeln im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank das Entschädigungsverfahren für diese ab.
Banken in Deutschland gewähren ihren Anlegern häufig auch eine über den Betrag von 100.000 EurohinausgehendeEinlagensicherung durch einefreiwillige Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungsfonds. Diese stehen sowohl in- als auch ausländischen Banken als zusätzlicher Schutz der Anlagen ihrer Kunden zur Verfügung.
Derzeit und bis zum Ende des Jahres 2014beträgt die freiwillige Einlagensicherung der jeweiligen Banken noch 30 Prozent des Eigenkapitals.Ab Januar 2015 soll diese Absicherungsgrenze allerdings peu à peu zunächst auf 20 Prozent und ab Januar 2020 auf 15 Prozent herabgesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2025 soll die Sicherungsgrenze dann nur noch 8,75 Prozent betragen. Der Grund hierfür ist, dass Banken heute mit deutlich mehr Eigenkapital ausgestattet sind, als im Jahre 1976, als die freiwilligen Einlagensicherungsfonds in Deutschland eingeführt wurden. Eine Herabsetzung der Absicherungsgrenze entspräche so einem realistischeren Bild. Die Mitgliedschaft in freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist in Deutschland in folgenden Einrichtungen möglich:
Was passiert also mit Vermögen, das die Summe von 100.000 Euro übersteigt? Die Antwort lautet: Freiwillige Einlagensicherungsfonds! Diesen beizutreten, ist allerdings nicht verpflichtend. Um aber das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen, haben sich viele Banken dazu entschlossen, in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds Mitglied zu sein. Auch Banken aus dem europäischen Ausland können sich einem deutschen Einlagensicherungsfonds anschließen, sofern sie in Deutschland auch Geschäfte betreiben. Ab dem Jahr 2015 haften sie bis zu einer Sicherungsgrenze von 20 Prozent ihres Eigenkapitals. Ab 2025 beträgt diese Haftung dann nur8,75 Prozent, die dann immer noch höher ausfallen dürfte als die gesetzliche Einlagensicherung.
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Bilderquellen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/Bankenunion/Bankenaufsicht/einheitliche-bankenaufsicht.html?nn=278872