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Moneyou FESTGELD
![]() | MoneYou Einlagensicherung: Was passiert bei einer „Pleite“? INHALTSVERZEICHNIS |
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1. | Wie sichert MoneYou die Einlagen ihrer Sparer ab? > |
2. | Was ändert sich mit der neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie? > |
3. | Wie verläuft das Entschädigungsverfahren bei einer „Pleite“? > |
Bei MoneYou handelt es sich um einen reinen Direkt- bzw. Online-Anbietervon Tagesgeld- undFestgeldanlagen.Ausschließlich online und kostenfrei werden die Kontoeröffnung und die Kontoführung angeboten. Tagesgeld wird mit 1,05 Prozent p.a.verzinst, wobei die Guthabenverzinsung bei einer Festgeldanlagebis zu 1,25 Prozent im Jahr erreichen kann –das sogar bei einer Laufzeit von nur einem Jahr. Die Mindesteinlage fällt mit 500 Euro deutlich geringer aus als bei vielen anderen Anbietern. MoneYou hat seinen Stammsitz in Amsterdam, ist aber mit einer Zweigniederlassung auch in Deutschland vertreten. Diese befindet sich in Frankfurt am Main. Hinter der Marke MoneYou verbirgt sich die niederländische ABN AMRO Bank N.V., einer der führendsten Banken in den Niederlanden. Bereits seit dem Jahre 2011 werden die MoneYou Sparprodukte Tagesgeld und Festgeld auch in Deutschland angeboten. Was passiert aber, wenn MoneYou plötzlich nicht mehr zahlungsfähig ist? Gehen die Einlagen verloren oder werden sie an die Anleger zurückgezahlt? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Einlagensicherheit möchten wir dir in diesem Ratgeber am BeispielMoneYou gern beantworten.
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Wichtiges auf einen Blick
Aufgrund dessen, dass MoneYou zu 100 Prozent zur ABN AMRO Bank N.V. gehört, die ihren Hauptsitz in den Niederlanden hat, unterliegt auch MoneYou der niederländischen gesetzlichenEinlagensicherung. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Spareinlagen deutscher Anleger im Falle einer Insolvenz verloren gehen. Denn seit dem 1. Januar 2011 gilt die gesetzlicheEinlagensicherungspflichtfür alle sich in Europa befindlichen Staaten. So ist das Kapital deutscher Sparer auch im europäischen Ausland abgesichert. Demnach sind die Einlagen jedes Kunden bis zueinem Gegenwert von 100.000 Euro geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Anleger mehrere Konten führt. Hierbei gilt für alle Konten gemeinsam ein garantierter Absicherungsbetrag von maximal 100.000 Euro. Besteht hingegen ein Gemeinschaftskonto, so beträgt der Entschädigungsanspruch für jede einzelne Person 100.000 Euro.
Über einen Betrag von 100.000 Euro sind die Einlagen der Kunden von MoneYou nicht abgesichert. Einem deutschen Einlagensicherungsfonds, der die Einlagen ab einer Summe von 100.000 Euro absichert, ist MoneYou bislang nicht beigetreten.
Anhand dieser Übersichtsgrafik erkennst du, dass deine Einlagen bei MoneYou bis 100.000,- Euro abgesichert sind
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MoneYou als Marke der niederländischen ABN AMRO Bank N.V. und Anbieter von Sparanlagen ist nach der EU-Einlagensicherungsrichtlinie verpflichtet, die Einlagen all ihrer Kunden bis zu einem Betrag von 100.000 Euro zu 100 Prozent abzusichern. Auch wenn MoneYou in Deutschland operiert und ihre Produkte auch für deutsche Anleger anbietet, unterliegt sie dennoch der Einlagensicherung der Niederlande. Eine Mitgliedschaft in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds existiert nicht, so dass eine Einlagensicherung über 100.000 Euro nicht besteht.
Im Rahmen der Modifikation der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die am 2. Juli 2014 in Kraft getreten ist, haben sich einige Neuerungen ergeben, die bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umzuwandeln sind. So sollen Einleger innerhalb der Europäischen Union besser geschützt und eine Harmonisierung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten herbeigeführt werden.
Die Einlagensicherung wird durch europäisches Recht in der EU mittlerweile einheitlich geregelt
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Im Juli 2014 sind die Regelungen zur Einlagensicherung durch eine neue EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die zu einer weiteren Harmonisierung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beitragen soll, in Kraft getreten. Somit gilt nach wie vor eine gesetzliche Einlagensicherung für Anlagesummen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro in jedem EU-Land. So müssen sich Anleger, die Gelder im europäischen Ausland angelegt haben, nicht um diese bis zu dem Betrag von 100.000 Euro sorgen. Um Schwierigkeiten in der Verständigung zu vermeiden, erfährt auch das Entschädigungsverfahren eine Anpassung.
Wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt, hat auch der Ablauf des Entschädigungsverfahrens Neuerungen erfahren. Bislang galt, dass die entsprechenden Entschädigungseinrichtungen des Heimatlandes der Bank, auch das Entschädigungsverfahren durchzuführen haben. Das bedeutete aber auch, dass Kunden aus einem anderen EU-Landihre Forderungen bei der insolventen Bank auch selbst stellen mussten. Mitunter kann ein solches Vorgehen mit erheblichen Sprachbarrieren verbunden sein, was sich wiederum nachteilig auf die ausländischen Anleger auswirkenkönnte.
Aufgrund dessen wurde jetzt beschlossen, dass die Entschädigungseinrichtungen des Gastlandes einentsprechendes Entschädigungsverfahrendurchführen können. Wäre also MoneYou von einerInsolvenz bedroht und müsste schließen, so würde die EdB, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, das Verfahren formal durchführen und die Kommunikation mit den deutschen Anlegern übernehmen. Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der Niederlande wäre zuvor allerdings verpflichtet, die Entschädigungssummen für deutsche Betroffene zur Verfügung zu stellen.
Nach der neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie müssen sich geschädigte Anleger nicht mehr selbst an die Entschädigungseinrichtung der Bank wenden, wenn diese im europäischen Ausland ihren Hauptsitz hat. Die Sicherungseinrichtung des Gastlandes übernimmt vielmehr nun das Entschädigungsverfahren. Das erspart Missverständnisse in der Kommunikation und mögliche Nachteile, die Anlegern hierdurch entstehen könnten. Die Entschädigungsbeträge sind selbstverständlich durch die Entschädigungseinrichtung des Heimatlandes zur Verfügung zu stellen.
Bilderquellen:
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/dl_faq_einlagensicherung_schaubild.pdf?__blob=publicationFile&v=5
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euroraums/Bankenunion/Einlagensicherung/einlagensicherung.html
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