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![]() | Kreditbearbeitungsgebühren: zulässig oder unzulässig? INHALTSVERZEICHNIS |
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1. | Was steckt hinter dem Begriff „Kreditbearbeitungsgebühr“? > |
2. | Wie gestaltet sich die aktuelle Rechtslage? > |
3. | Rückerstattungsansprüche – Wie du vorgehen solltest > |
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Unser Tipp - Die besten Kredit AngeboteAktuell wird viel diskutiert: Sind Kreditbearbeitungsgebühren zulässig oder unzulässig? Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 13. Mai 2014 (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind und von Banken oder anderen Kreditinstituten nicht erhoben werden dürfen. Um welche Kreditbearbeitungsgebühren es sich handelt und was die aktuelle Rechtslage vorsieht, erfährst du auf unserer Seite.
Alles Wichtige auf einen Blick
Banken und Kreditinstitute verwenden viele Begrifflichkeiten, um Gebühren zu erheben, die laut aktuellem BGH-Urteil nicht zulässig sind. Unter anderem verwenden sie Ausdrücke wie „Kreditkosten“ oder auch „Abschlussgebühren“. Gemeint sind hier laufzeitunabhängige Kosten für den Kredit. Grundsätzlich wurde entschieden, dass bei allen Verbraucherkrediten derartige Gebühren nicht eingefordert werden dürfen. 13 Milliarden Euro sollen so an Kreditinstitute unrechtmäßig gezahlt worden sein. Banken erhoben zum Beispiel bereits bei Auszahlung des Kredites eine Kreditbearbeitungsgebühr von 1 bis 3,5 Prozent der Kreditsumme, beispielsweise für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit, der sog. Bonitätsprüfung (SCHUFA-Auskunft). Darüber hinaus rechneten sie die Kreditbearbeitungsgebühr in den effektiven Jahreszins mit ein, der sich sowohl bei Krediten mit als auch bei Krediten ohne Gebühr in der gleichen Höhe befand. So zahlten auch Kreditnehmer diese Gebühr, die das Darlehen vorzeitig zurückzahlten.
Hintergrund der Unzulässigkeit ist, dass Kreditbearbeitungsgebühren von Kreditgebern nicht erhoben werden dürfen, wenn ihrerseits auch keine entsprechende Leistung dafür erbracht wird. Sich Sonderleistungen für Kunden bezahlen zu lassen, kann hingegen durchaus rechtmäßig sein, auf die der Kreditnehmer ausdrücklich hingewiesen wurde und diese auch gewünscht hat. „Leistungen“ der Bank, wie beispielsweise die Überweisung des Kreditbetrages stellt keine Extraleistung dar, sondern fällt vielmehr unter die gesetzlichen Pflichten eines Kreditgebers.
Ist also die Höhe von Zusatzkosten von vornherein durch die Bank oder aber im Vertrag eine Gebühr festgelegt, die keine ersichtliche Gegenleistung der Bank voraussetzt, kannst du davon ausgehen, dass die Kreditbearbeitungsgebühren unrechtmäßig erhoben werden.
Die Bearbeitungsgebühr bei Krediten ist für dich nach aktueller Rechtssprechung nicht mehr relevant
Der Bundesgerichtshof äußert sich klar in seinem Urteil (XI ZR 405/12) vom 13. Mai 2014, nachzulesen bei der freien juristischen Datenbank openjur.de:
Eine Formulierung wie „Bearbeitungsentgelt einmalig 1%“ darf in einem Kreditvertrag nicht mehr auftauchen und folglich derartige Kreditbearbeitungsgebühren auch nicht mehr erhoben werden dürfen. Kreditbearbeitungsgebühren ohne Gegenleistung des Kreditinstitutes und solche für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit sind mit diesem Urteil nun unrechtmäßig. Denn eine solche Prüfung liegt allein im Interesse der Bank und darf sich nicht durch eine Kreditbearbeitungsgebühr auf den Kreditnehmer negativ auswirken. Eine solche „Leistung“ kann dem Kunden also nicht in Rechnung gestellt. Für den Gesetzgeber sind einzig und allein zwei Hauptleistungen in einen Darlehensvertrag aufzunehmen: Die Bank oder das Kreditinstitut zahlt den Darlehensbetrag an den Kreditnehmer. Dieser wiederum verpflichtet sich, den Gesamtbetrag sowie Zinsen an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Wenn also der Kreditnehmer Sonderleistungen ausdrücklich wünscht und das Kreditinstitut diese Mehrleistungen anbietet und erfüllt, sind Zusatzgebühren rechtmäßig.
Das Urteil des BGH hat nun zur Folge, dass Kreditnehmer zu Unrecht gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen können. Dies gilt zunächst nur für abgeschlossene Kreditverträge ab Januar 2011, wobei wiederum manche Gerichte die Ansicht vertreten, dass Rückforderungen auch für Verträge vor 2011 rechtmäßig seien. Hierüber ist allerdings noch nicht abschließend entschieden worden.
Vorformulierte Aussagen hinsichtlich bestimmter Kreditbearbeitungsgebühren, für die keine gesonderte Gegenleistung der Bank erbracht wird, sind gesetzeswidrig und dürfen damit nicht erhoben werden. Hat die Bank also Gebühren für Leistungen verlangt, die grundsätzlich zur Abwicklung eines Kreditvertrages dazugehören oder nicht ausdrücklich gewünscht waren, müssen diese durch die Bank zurückerstattet werden.
Nicht alle Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag sind allerdings unwirksam. Welche Kreditgebühren zulässig erhoben werden dürfen, kannst du im Kapitel „Kreditgebühren: Der Überblick für mehr Durchblick“ nachlesen.
Kredite
Wenn du eine Kreditbearbeitungsgebühr nach dem 31. Dezember 2013 unrechtmäßig gezahlt hast, solltest du dein Kreditinstitut unter Bezugnahme auf die BGH-Urteile vom 13. Mai 2014 auffordern, dir die zu Unrecht auferlegten Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuerstatten. Einen Musterbrief findest du hier. Setze deiner Bank eine Frist zur Rückerstattung. Sollte deine Bank oder das Kreditinstitut deiner Aufforderung auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren nicht nachkommen, kannst du dich an einen Rechtsanwalt, Kredithilfevereine oder auch die Verbraucherzentralen wenden, die dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche gern – allerdings kostenpflichtig – unterstützen. Aber auch Schlichtungsstellen von Kreditinstituten, Banken und Sparkassen sind wichtige Anlaufstellen für Klärungen dieser Art.
Die bereits einbehaltenen Bearbeitungsgebühren müssen auch nach langer Zeit erstattet werden
Zwischen Kreditbearbeitungsgebühren und anderen Zusatzkosten wird schwer zu unterscheiden sein. Solltest du dir unsicher sein, ob in deinem Kreditvertrag erlaubte oder unerlaubte Gebühren erhoben worden sind, solltest du das Gespräch mit deinem Kreditinstitut suchen. Lassen sich die Kosten für dich nicht nachvollziehbar darstellen und handelt es sich um Extraleistungen, die du nie gewünscht hast, solltest du von deinem Recht Gebrauch machen, diese Gebühren zurückzuverlangen. Selbstverständlich sind nicht alle Kosten im Zusammenhang mit einem Kredit rechtlich unwirksam.
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