TAGESGELD KINDERKONTO: WAS ES ZU BEACHTEN GILT

Bald steht die Konfirmation deines Kindes an? Und du machst dir Gedanken darum, was mit den Geldgeschenken der Großeltern, Paten und allen anderen Verwandten geschehen soll? Außerdem rückt der Schulabschluss immer näher und damit stehen oftmals notwendige und wichtige Ausgaben ins Haus. Der Führerschein oder aber die erste Wohnung sind in der Regel kostspielige Investitionen. Größere Geldgeschenke eignen sich daher gut, zu überlegen, diese wohlgemeinten Gesten auch zins- und gewinnbringend anzulegen. Das Tagesgeld Kinderkonto ermöglicht dir eine sichere und flexible Investition in die Zukunft deines Kindes. Wie du ein Tagesgeld Kinderkonto eröffnest und was es dabei zu beachten gibt, erklärt dir Qomparo auf dieser Seite.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro.
  • Schnelle und unkomplizierte Kontoeröffnung.
  • Die Einwilligung eines Elternteils in die Kontoeröffnung ist per Unterschrift zu erklären.
  • Eltern treten lediglich als Verwalter des Tagesgeld Kinderkontos auf.
  • Der Freistellungsauftrag der Eltern wird durch das Tagesgeld Kinderkonto nicht berührt.
Jetzt zur DKB

Wie kann ein Tagesgeld Kinderkonto eröffnet werden?

Das richtige Konto für dein Kind zu finden, ist dank vieler Vergleichsrechner im Internet kein großes Problem mehr. Wichtig ist, dass du die unterschiedlichen Konditionen der Anbieter vergleichst und dabei folgende Kriterien beachtest:

  • Welche Verzinsung wird angeboten?
  • Gibt es spezielle Neukundenangebote?
  • Wie lang gelten diese Neukundenangebote und welche Konditionen gelten danach?
  • Bis zu welchem Zeitpunkt gilt eine eventuelle Zinsgarantie?
  • In welchen Zeitabständen werden die Zinsen gutgeschrieben?
  • Ist eine Mindesteinlage erforderlich?
  • Bis zu welchem Betrag gilt ein bestimmter Zinssatz?

Hast du nach einem ausführlichen Vergleich den besten Anbieter für die Kapitalanlage deines Kindes gefunden, ist es in der Regel leicht möglich, auf der Homepage des jeweiligen Anbieters alle erforderlichen Unterlagen für die Kontoeröffnung, entweder direkt im Internet auszufüllen oder zunächst auszudrucken. Auch ist es generell möglich, dir die Unterlagen per Post zusenden zu lassen.

Neben den persönlichen Daten, wie Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kontoinhabers – also des Kindes – sind die Kontaktdaten der Eltern anzugeben – zudem die Kontodaten des Referenzkontos. Unterschreiben muss bei einem Tagesgeld Kinderkonto mindestens ein Erziehungsberechtigter und nicht das Kind selbst. Zum Nachweis der Identität ist es notwendig, mit dem PostIdent-Coupon, der einem solchen Antrag beiliegt, bei einer Filiale der Deutschen Post vorstellig zu werden und mit dem gültigen Personalausweis, dem Reisepass sowie des Kinderpasses oder der Geburtsurkunde des Kindes beide Identitäten nachzuweisen. Der Postmitarbeiter bestätigt dies auf dem entsprechenden Formular und schickt dieses unmittelbar an die entsprechende Bank.

Nach Erhalt und Überprüfung der Unterlagen wird das Tagesgeldkonto für das Kind eingerichtet. Die Bestätigung darüber und alle wichtigen Informationen zum Konto werden dann dem Auftraggeber übersandt. Die Ausstellung einer Vollmacht für ein Elternteil ist empfehlenswert, damit alle späteren Bankangelegenheiten auch getätigt werden können.

Damit Zinserträge nicht automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt werden, ist es ratsam, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gegenüber der Bank zu stellen. Wird dies unterlassen, zahlt die Bank automatisch Steuern in Höhe von 25 Prozent auf die Zinserträge. Der Freibetrag für Alleinstehende liegt bei 801 Euro. Darüber hinaus genießen Kinder einen generellen Steuerfreibetrag von etwas über 8.000 Euro.

Um die beste Rendite für dein Kind zu erzielen, ist es zu empfehlen, stets die Konditionen anderer Anbieter zu beobachten. Da hohe Zinsen häufig nur an Neukundenangebote gekoppelt sind und diese einer zeitlichen Befristung unterliegen, macht es nach Ablauf des Angebotes Sinn, eventuell den Anbieter zu wechseln, um für dein Kind die optimalsten Konditionen und Renditen zu erzielen.

Jetzt zur DKB

Das Extra-Konto Junior der ING-DiBa

Dieses spezielle Tagesgeldkonto der ING (ehemals ING-DiBa) richtet sich ausschließlich an Kinder.

Eine Zinsgarantie gilt für die ersten vier Monate mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent und für Guthaben bis 100.000 Euro. Danach und für Kapital über 100.000 Euro gilt der variable Zinssatz mit 0,80 Prozent – allerdings nur bis zu Einlagen von 250.000 Euro. Ab einem Sparbetrag von 250.000 Euro wird das Guthaben nur noch mit 0,50 Prozent verzinst. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt nur jährlich. Ein- und Auszahlungen sind, wie bei anderen Tagesgeldkonten auch, jederzeit möglich – die Kontoführung genauso gebührenfrei. Einzahlungen sind per Überweisung von jedem Konto, Bareinzahlung, Scheck oder Lastschrift möglich. So können auch alle Verwandten bequem auf das Tagesgeld Kinderkonto Geldbeträge flexibel oder regelmäßig einzahlen.

HINWEIS!
Ähnlich eines Tagesgeldkontos für Erwachsene, kann auch hier von einem sogenannten Neukundenangebot gesprochen werden. Ein garantierter Zins gilt nur vor die ersten vier Monate nach Kontoeröffnung. Anschließend wird das Guthaben variabel verzinst. Ein Kontowechsel zu einem Anbieter, der für einen Neukunden bessere Konditionen anbietet, kann hier durchaus empfehlenswert sein.

Welche Unterschiede bestehen zu einem gewöhnlichen Tagesgeldkonto?

Viele Unterschiede zum gewöhnlichen Tagesgeldkonto für Erwachsende gibt es nicht. Zunächst einmal ist festzustellen, dass nicht alle Banken Tagesgeld Kinderkonten anbieten. Ein anderer wesentlicher Unterschied ist, dass Eltern als Verwalter des Kontos auftreten und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Kontoauftrag unterschreiben muss und damit seine Einwilligung in die Eröffnung des Tagesgeld Kinderkontos erklärt. Damit notwendige Bankangelegenheiten auch ausgeführt werden können, ist es ratsam, auch einen Erziehungsberechtigten als Bevollmächtigten einzusetzen. Die Eltern sind dazu verpflichtet, das Kapital ihres Kindes auf Dauer anzulegen und so zu verwalten, als wäre es die Geldanlage eines Dritten.

HINWEIS!
Die Eltern sind dazu verpflichtet, das Kapital ihres Kindes auf Dauer anzulegen und so zu verwalten, als wäre es die Geldanlage eines Dritten. So ist ihnen durchaus gestattet, einen Kontowechsel durchzuführen, sofern sich beispielsweise die Guthabenverzinsung durch einen Wechsel des Anbieters erhöht.