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Bank of Scotland TAGESGELD
![]() | Bank of Scotland: Einlagensicherung – Wie sicher ist dein Geld? INHALTSVERZEICHNIS |
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1. | Auslandsinstitute und freiwilliger Einlagensicherungsfonds > |
2. | Fazit zur Einlagensicherung der Bank of Scotland – Einlagen sind sicher > |
Finanzdienstleistungsunternehmen verpflichtet das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz zur Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung, um die Einlagen der Kunden zu sichern. Oft werden die Einlagen durch weitere freiwillige Einlagensicherungen abgesichert. Falls eine Bank zahlungsunfähig wird, springt der Einlagensicherungsfonds ein. Vermögen privater Kunden kann so bis zu einer bestimmten Höhe abgesichert werden. In den meisten europäischen Staaten gibt es neben der gesetzlich vorgeschriebenen ebenso freiwillige Einlagensicherungsfonds.
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Der Einlagensicherungsfonds der Bank of Scotland auf einen Blick
Die britische Bank of Scotland mit Hauptsitz im schottischen Edinburgh gehört aus der Sicht deutscher Kunden zu den Auslandsbanken. Sie ist Mitglied im gesetzlichen britischen Einlagensicherungsfonds (FSCS). Damit sind Spareinlagen der Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vollständig abgesichert.
Deine Einlagen bei der Bank of Scotland sind gesetzlich abgesichert
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Zusätzlich ist die Bank of Scotland freiwillig Mitglied in einem deutschen Sicherungssystem, gemeint ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Das ermöglicht die komplette Absicherung der Einlagen bis zu 100.000 Euro. Die Bank verweist darauf, dass in der 300-jährigen Unternehmensgeschichte noch kein Kunde jemals sein Geld verloren hat.
Das zu den führenden Finanzinstituten der Welt gehörende Unternehmen betreut rund 30 Millionen Kunden. Für die Qualität und die Zuverlässigkeit der britischen Einlagensicherung spricht, dass das Vereinigte Königreich zu den führenden Wirtschaftskräften in Europa gehört und über ein hohes Bruttoinlandsprodukt verfügt.
Die Bank of Scotland gehört nicht nur zu den zinsgewaltigsten Anbietern von Tagesgeld- und Festgeld-Konten in der Bundesrepublik. Sie sichert Kundeneinlagen durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds der Privatbanken über die gesetzliche Mindestabsicherung ab.
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Rein fiktiv angenommen werden große Finanzlöcher bei der Bank entdeckt. Die Pleite ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht abwendbar. Die britische Regierung stemmt sich nicht gegen die Insolvenz der Bank.
Auch wenn eine Pleite der Bank of Scotland sehr fiktiv und unwahrscheinlich ist, solltest du wissen, dass britisches wie deutsches Einlagensicherungssystem solange funktioniert, wie es das Finanzsystem auch tut. Bei einem Staatsbankrott würde die Bank of Scotland gleichfalls in Bankrott gehen. Der britische Einlagensicherungsfonds ausfallen.
Für die Bank of Scotland greift dieses Einlagensicherungsfond
Die unterschiedlichen Einlagensicherungssysteme scheinen bei ausländischen Geldinstituten wie der Bank of Scotland, die übrigens zur britischen Lloyds Banking Group gehört, die Einlagen deutscher Bankkunden ausreichend abzusichern. Ein auf Sicherheit bedachter Sparer sollte dennoch genauer hinschauen.
Eine Reihe von ausländischen Instituten mit einer Niederlassung in Deutschland bieten nicht selten bessere Zinsen als deutsche Häuser. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Auslandsbank mit deutscher Niederlassung auch eine Bank nach deutschem Recht ist. Denn das wäre nur dann der Fall, wenn sie eine Banklizenz nach deutschem Recht besitzt. Damit würde auch die deutsche Bonität gelten. Jeder Anleger einer ausländischen Tochter kann dann im Falle von Zahlungsproblemen beim deutschen Entschädigungsfonds die im gesetzlich zustehenden maximal 100.000 Euro einklagen. Das erspart ihm das Anrufen der jeweiligen nationalen Sicherungssysteme.
Eine Reihe deutscher Sparer mussten diese Erfahrung machen, als sie ihre Geldeinlagen von der insolventen isländischen Kaupthing Bank zurück forderten. Erst nachdem sich die deutsche Regierung für die Entschädigung ausgesprochen hatte, bekamen sie ihr Geld zurück.
Wichtig ist zu wissen, dass der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken, dem sich zahlreiche Auslandsbanken wie die Bank of Scotland angeschlossen haben, die ersten 100.000 Euro nicht mit einschließt.
Die Bank of Scotland besitzt als ausländische Bank in Deutschland Niederlassungen und sie gehört freiwillig der privaten Einlagensicherung an. Im Ernstfall muss sich der Anleger an die Staatsmacht in Großbritannien wenden, um die ersten 100.000 Euro einzuklagen.
Für Cortal-Consors-Kunden ist beispielsweise das französische Sicherungssystem zuständig, NIBC-Kunden wenden sich an das der Niederlande. Im Gegensatz dazu sind Auslandsbanken wie schwedische INB-Diba, die türkische AKBank und spanische Santander Consumer Bank Banken nach deutschem Recht. Alle diese Banken garantieren die gleiche Sicherheit wie etwa die Deutsche Bank oder die Commerzbank.
Die Auszeichnungen der Vergangenheit sprechen für sich
Die Bank of Scotland gehört zur britischen Lloyds Group, die selbst im Falle einer Unabhängigkeit Schottlands dem britischen Finanzsystem wird. Die Einlagen sind nach britischem und EU-Recht abgesichert. Einlagen sind zum einen wegen der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 Euro sicher. Durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken sind zum anderen gegenwärtig die Einlagen bis 100.000 Euro vollständig sicher.
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