Die HDH (Hinterbliebenenkasse der Heilberufe) bietet ihren Kunden individuell abgestimmte Sterbegeldversicherungen an. Bei einem unabhängigen Vergleich setzte sich das Unternehmen als bester Anbieter in dem Bereich durch. Grundlage sind hervorragende Leistungen bei geringen Beiträgen.
Als reine Sterbekasse untersteht der Versicherer dem Schutz des Gesetzgebers. Der größte Vorteil der Hinterbliebenenkasse ist die geringe Wartezeit von zwei Jahren. Tritt der Versicherungsfall eher ein, zahlt die Gesellschaft die eingezahlte Summe komplett aus. Für die Police benötigen Kunden keine vorherige Gesundheitsprüfung. Der Abschluss erfolgt bequem über die Homepage des Anbieters.
Bei der Wahl des Versicherers für den Trauerfall spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Schutz der reinen Sterbegeldversicherung durch den Gesetzgeber gehört zu den ausschlaggebenden Eigenschaften jener Policen. Die HDH untersteht der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das gibt den Kunden das notwendige Vertrauen für den Vertragsabschluss und die Sicherheit, für den Ernstfall abgesichert zu sein. Bei vielen Interessenten spielen die Finanzen eine Rolle. Ist keine Lebensversicherung vorhanden, greifen sie auf eine Sterbekasse zurück, um die Kosten für das Begräbnis und dessen Folgekosten nicht auf die Hinterbliebenen abzuwälzen.
Seit 66 Jahren ist die HDH vertrauensvoller Begleiter im Sterbefall. 1953 begann die Geschichte des Unternehmens mit der Gründung einer "Sterbekasse für Zahnärzte". Ziel war es, Angehörige im Trauerfall finanziell zu unterstützen. Später entwickelte sich daraus die heutige HDH.
Die Hinterbliebenenkasse nennt sich "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit". Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer ist zugleich Kunde und ein Mitglied mit Kontroll- und Mitwirkungsrechten. Zu Beginn entsprachen die Strukturen des Unternehmens einem Verband mit Vorstand und Fachberatern. Als gemeinnützige Hilfseinrichtung mit guten Versicherungsprämien wuchs das Unternehmen in den 1980ern stetig. Zwanzig Jahre nach der Gründung firmierte es zur "Hinterbliebenenkasse der Zahnärzte" um. 1990 ergänzte die Ehegatten-Mitversicherung die Satzung. Fortan waren die Ehepartner der Zahnärzte und Zahnärztinnen mitversichert. 1995 erlaubte die Satzung den Beitritt von Veterinären und Humanmedizinern. Die heutige "Hinterbliebenenkasse der Heilberufe" HDH war geboren. Ab dem Jahr 2000 besteht für alle deutschen Bürger die Möglichkeit, in die Sterbegeldversicherung einzutreten. Der "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" bemüht sich seither, die günstigsten Versicherungstarife mit der höchsten Überschussbeteiligung anzubieten. Sämtliche Gewinne des Vereins gehen ausschließlich an die Mitglieder.
Die Versicherungsnehmer zahlen gleichbleibende Beträge in die Police ein. Die Beitragsfreiheit legen die Mitglieder eigenständig fest.
Die Tarife:
Ebenso entscheiden sich Kunden für eine festgelegte Beitragsdauer von zehn bis 30 Jahre in den Tarifen 5-10, 5-20 und 5-30. Verscheidet der Versicherungsnehmer vor seinem 65. Lebensjahr durch einen Unfall, zahlt die HDH das doppelte Sterbegeld. Überschüsse gleicht das Unternehmen durch zusätzliche Todesfallleistungen aus. Die Police schließen Mitglieder vor dem 75. Lebensjahr ab. Eine Prüfung des allgemeinen Gesundheitszustandes erfolgt nicht.
Mit einer Police der HDH legen Kunden die Vorstellungen und Wünsche für das eigene Begräbnis im Vorhinein fest. Damit verhindern sie eine finanzielle Belastung der Hinterbliebenen. Im Schnitt kostet eine Bestattung 5.000 Euro. Wer frühzeitig vorsorgt, sichert sich für den Todesfall ab. Neben diesen Kosten deckt die Police weitere Folgekosten ab. Dazu gehören:
Seit 66 Jahren agiert der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und beteiligt seine Mitglieder an Überschüssen. Dies prüft die BaFin regelmäßig.