FEHLER BEI DER ÜBERWEISUNG? – GEBÜHREN FÜR FEHLBUCHUNGEN UNWIRKSAM

Beim Ausfüllen einer Überweisung kann schnell der ein oder andere Fehler unterlaufen. Wer etwa das Komma im Betragsfeld vergisst, überweist schnell mal 1.000 Euro statt 10,00 Euro. Bei Überweisungen wird es jedoch schwierig fehlerhaft überwiesenes Geld zurück zu bekommen, da ein einmal gutgeschriebener Überweisungsbetrag nur mit Auftrag des Kunden zurückgebucht werden kann.

EMPFÄNGERDATEN FALSCH ANGEGEBEN?

Wenn Du beim Ausfüllen Deiner Überweisung die Daten des Empfängers etwa durch einen Zahlendreher falsch angibst oder eine Zahl bei der Kontonummer vergisst, kann sich dies sehr unterschiedlich auswirken. Sollte es die angegebene Kontonummer bei der jeweiligen Bank nicht geben, wird die Überweisung auf Dein Konto zurückgebucht. Dies kann jedoch einige Tage dauern, denn der Geldbetrag muss zuerst beim Empfängerinstitut ankommen und dort zurückgewiesen werden. In der Regel erhalten Überweiser ihr Geld nach Ablauf von einer Woche zurück. Im Verwendungszweck erscheint dann „IBAN/BIC falsch“. Wird eine solche Buchung dem Konto gutgeschrieben, muss dies für Bankkunden grundsätzlich kostenfrei sein. Laut dem aktuellen BGH-Urteil (Az.: XI ZR 174/13) dürfen für derartige Buchungen keine separaten Gebühren mehr berechnet werden. Im Rahmen des Urteils wurde auch behandelt, welche sonstigen Kosten die Banken ihren Kunden in Rechnung stellen dürfen und welche nicht. Sollte die in der Überweisung fehlerhaft aufgeführte Kontonummer jedoch vorhanden sein, wird das Geld gutgeschrieben. Seit Einführung der IBAN-Überweisungen sind die Banken nämlich nicht mehr verpflichtet, die Kontonummer mit den Empfängerdaten abzugleichen und so auf Richtigkeit zu überprüfen.

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ÜBERWEISUNGSBETRAG FEHLERHAFT?

Neben Fehlern in den Empfängerdaten ist es natürlich auch möglich, dass Du beim Ausfüllen den Betrag falsch angibst. Ein häufiger Fehler: Das Komma wird vergessen. So werden aus 25,50 Euro schnell mal 2.550 Euro. Auch bei diesen Aufträgen prüfen die Banken natürlich nicht, ob die Summe tatsächlich so gewollt ist, denn dieser Aufwand kann bei mehreren Millionen Buchungen in der Regel nicht durchgeführt werden. Eine Prüfungspflicht besteht lediglich bei Beträgen ab 5.000 Euro – doch auch hier wird lediglich geprüft, ob die Unterschrift des Kontoinhabers mit der Unterschrift auf den Kontoeröffnungsformularen überein stimmt, um Missbräuche zu vermeiden. Weist Dein Konto den angegebenen Betrag aus, wird die Bank den Auftrag auch ausführen und an den Empfänger überweisen. Lediglich dann, wenn Du Dein Konto mit der Buchung ins Soll führen würdest, wird die Bank den Auftrag abweisen. Als Kunde erhältst Du dann zumindest die Information, dass Dein Auftrag nicht ausgeführt werden konnte und Du die Überweisung neu erteilen musst. Wie das aktuelle BGH-Urteil aufzeigt, dürfen die Banken auch für eine solche Rückgabe keine Gebühren mehr berechnen. Schließlich handeln die Institute im Eigeninteresse, um eine Kontoüberziehung zu vermeiden.

SO FORDERST DU FEHLERHAFTE ÜBERWEISUNGSBETRÄGE ZURÜCK

Hast Du eine Überweisung fehlerhaft erstellt, willst Du natürlich den gezahlten Betrag zurückgebucht haben. Dies ist jedoch gar nicht so einfach. Während Du bei Lastschriften etwa eine Rückbuchung innerhalb von sechs Wochen verlangen kannst, geht dies bei Überweisungen nicht. Lediglich dann, wenn Du den Fehler sofort bemerkst und sofort bei Deiner Bank anrufst, kannst Du unter Umständen eine Rückbuchung erreichen. Voraussetzung ist, dass das Geld noch nicht verbucht wurde. Aufgrund der heutigen elektronischen Abwicklung, die binnen Sekunden erfolgt, ist dies jedoch äußerst schwierig. Wurde das Geld dem Empfänger gutgeschrieben, hat Deine Bank keine Möglichkeiten mehr. Jetzt musst Du Dich selbst mit dem Empfänger in Verbindung setzen und eine Rückbuchung fordern. In der Regel ist diese Rückforderung auch erfolgreich. Jedoch kannst Du hier im Ernstfall bei unehrlichen Menschen auf Granit beißen. Sie werden auf eine Rückforderung nicht reagieren. Dann hilft letztendlich nur noch der Gang zum Gericht. Hier kann der Fall dann häufig geklärt und eine Rückforderung durchgesetzt werden. Sollte der Empfänger das Geld jedoch bereits ausgegeben und keinen finanziellen Rückhalt haben, kann es wiederum schwer werden. Prüfe deshalb Deine Überweisungen vor dem Absenden immer ganz genau auf ihre Richtigkeit, um solche Unannehmlichkeiten möglichst zu vermeiden.

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