AKTIONÄRSBANK DEPOTÜBERTRAG – TIPPS ZUM EINFACHEN DEPOT ÜBERTRAGEN

Du hast dich entschieden, deinen Depotanbieter zu wechseln und dich bereits für die Aktionärsbank als künftigen Broker festgelegt. Damit der Depotübertrag reibungslos verläuft, musst du dich über den allgemeinen Ablauf informieren und einige Details beachten.

Aktionärsbank Depotübertrag – 3 wesentliche Schritte auf einen Blick

  • Konto/Depot eröffnen
  • Formular für Depotübertrag ausfüllen – Auftrag auslösen
  • Gebuchten Depotbestand nach dem Übertragen prüfen 
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Nach Kontoeröffnung bei Aktionärsbank Depotübertrag auslösen

Die Aktionärsbank gehört zu den Discount-Brokern, die sowohl privaten Anlegern als auch professionellen Tradern ein umfangreiches Handelsangebot anbietet. Als Anleger profitierst du von niedrigen Gebühren. Bei Auftragserteilung über außerbörslichen Direkthandel zahlst du einen Festpreis von 5,90 Euro pro Order. Nach der Kontoeröffnung fällt in den folgenden sechs Monaten lediglich 2,95 Euro Gebühr pro Auftrag an. Du kannst alle gängigen Wertpapiere von Aktien und Anleihen über ETFs und Zertifikate bis Fonds und Optionsscheine handeln.

Für die Online-Kontoeröffnung sind mehrere Schritte notwendig. Nach dem Ausfüllen der Unterlagen im Browser musst du alles noch ausdrucken, unterschreiben und an die Aktionärsbank abschicken. Letzteres machst du im Rahmen des obligatorischen Post-Ident-Verfahren. Abgefragt werden die üblichen Standard-Informationen, die für eine Depoteröffnung relevant sind. Deine persönliche Steuernummer musst du unbedingt angeben. Nach Eingang und Prüfung deiner persönlichen Antragsunterlagen erhältst du die Zugangsdaten sowie alle Konten- und Depotdaten. Jetzt bist du für den Depotwechsel bereit.

Vollmacht für Depotübertrag erteilen

Wenn du dein bisheriges Depot zur Aktionärsbank übertragen möchtest, benötigt deine alte Depotbank einen schriftlichen Auftrag per Post von dir. Dein neuer Broker stellt dir dafür das Formular Konto- und Depotübertrag zur Verfügung. Das musst du entsprechend ausfüllen, unterschreiben und an das abgebende Institut senden.

Für einen Konto- und Depotübertrag wird in der Regel ein Zeitraum von ein bis zwei Wochen als Minimum angegeben. Da es hierfür keine spezielle gesetzliche Regelung gibt, hängt die Dauer von der Bearbeitungszeit der bisherigen Depotbank und den Lagerstellen ab. Sobald die jeweiligen Wertpapierpositionen ausgebucht wurden, jedoch noch nicht im Depot bei der Aktionärsbank auftauchen, hast du keine Möglichkeit diese zu handeln.

Wenn Wertpapiere auf dein neues Depot übertragen werden, fallen von Seiten der Aktionärsbank keine Kosten an. In wieweit dir bei der abgebenden Bank Kosten entstehen, musst du dort erfragen. Sollte die Aktionärsbank mit Fremdkosten belastet werden, erhältst du sie in Rechnung gestellt. Du kannst allgemein davon ausgehen, dass ein Depotübertrag innerhalb Deutschlands kostenfrei vonstattengeht. Selbstverständlich kannst du ein im Ausland gekauftes Wertpapier an die Aktionärsbank übertragen.

Dieses Wertpapier wird auf die im Ausland befindliche Lagerstelle in dein Depot eingebucht. Möchtest du ein Auslandspapier später über einen Deutschen Börsenplatz veräußern, brauchst du nur rechtzeitig einen Lagerstellenwechsel in Auftrag zu geben. Die damit verbundenen Gebühren kannst du im Preisverzeichnis nachlesen.

HINWEIS!
Wer sein Depot zur Aktionärsbank übertragen möchte, nutzt bei der Depoteröffnung das Formular Konto- und Depotübertrag. Ausgefüllt und unterschrieben, ist es an das abgebende Institut zu senden.

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Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Depotübertrag?

Ein Depotübertrag kann unter Umständen steuerliche Auswirkungen haben. Vom Gesetzgeber ist festgelegt, wie und wann Wertpapiere mit der Abgeltungssteuer zu besteuern sind.

Da jeder Depotübertrag wie ein Verkauf von Vermögenswerten behandelt wird, wird er besteuert. Einige Ausnahmen gibt es dabei. Im Antrag der Aktionärsbank zum Depotübertrag wirst du daher gefragt, auf welche Art die Übertragung ausgeführt werden soll.

Wird dein Wertpapierdepot von einer Depotbank auf ein in deinem Namen geführtes Depot bei einer anderen Bank übertragen, fällt keine Steuer an. Dein alter Broker wird, soweit er vom Übertrag auf ein in deinem Besitz befindliches Depot ausgehen kann, keine Steuer einbehalten. Das ändert sich auch nicht, wenn sich die Konto- und Depotinhaber infolge eines Übertrags auf deinen Ehepartner oder einer Schenkung ändern.

In einem solchen Fall musst du der abgebenden Bank dies mitteilen. Im Antragsformular sind bei Übertragungsart das oder die entsprechenden Kästchen anzukreuzen. Die Abgebende Bank überträgt die Wertpapiere dann ohne Einbehaltung einer Abgeltungssteuer. An das zuständige Finanzamt wird eine Meldung geschickt. Die empfangende Bank bucht die Papiere entsprechend ihres Eingangs.

Wird der Bank mitgeteilt, dass er Depotbestand entgeltlich auf das Depot eines Dritten übertragen wird oder wird ihr eine Information betreffs eines unentgeltlichen Übertrags vorenthalten, ist die Folge eine Besteuerung sämtlicher übertragener Vermögenswerte durch die abgebende Bank.

Falls die Anschaffungskosten unbekannt sind, gilt für die Besteuerung eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent des Verkaufspreises. Die Aktionärsbank bucht die Vermögenswerte am Übertragungstag mit dem Börsenkurs, den die abgebende Bank ermittelt hat.

Im Formular für den Depotübertrag gibt es die Möglichkeit, noch nicht genutzte Verluste (Aktien-Verluste, sonstige Verluste) an die Aktionärsbank zu übertragen sowie das dazugehörige Verrechnungskonto aufzulösen. Ein nach  Falls es anrechenbare ausländische Quellensteuer gibt, lässt auch diese zur Übertragung anweisen. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung kannst du gegebenenfalls Steuerkorrekturen erwirken.

HINWEIS!
Wenn die Art der Depotübertragung Wertpapierübertrag im eigenen Namen auf eigenes Depot bzw. unentgeltlicher Übertrag lautet, gibt es keine steuerlichen Auswirkungen zu verzeichnen. Allerdings sollte man die einzelnen Buchungspositionen seines neuen Depots prüfen.

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Was bedeutet First-in-First-out-Prinzip?

Aus steuerlicher Sicht sind korrekt übertragene Anschaffungsdaten nicht unwichtig. Wertpapierkäufe bis Ende 2008, die von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind, müssen durch entsprechende Daten nachgewiesen werden. Die abgebende Bank liefert im Normalfall wenigstens das Anschaffungsdatum an. Auf die Kurse kommt es aus steuerlicher Sicht nicht an. Bei falschen oder fehlenden Angaben wendest du dich an deine frühere Bank. Alle Wertpapiere, die du ab Januar 2009 erworben hast, werden automatisch mit Einstandskurs und Anschaffungsdatum übertragen. Sehen kannst du die übertragenen Daten in der Postbox über die Einbuchungsanzeige.

Falls bestimmte Anschaffungsdaten nicht mit übertragen wurden, kannst du eine Nachlieferung beantragen. Dies muss entweder als elektronisches Übermittlungsverfahren zwischen Banken oder direkt via Bankbestätigung erfolgen. Kaufbelege oder Ausbuchungsanzeigen werden für eine nachträgliche Datenkorrektur nicht akzeptiert.

Bei einem Depotübertrag bleibt das sogenannte First-in-First-out-Prinzip in Kraft. Dieses Prinzip gilt bereits seit Januar 2005 bei der Veräußerung von Wertpapieren. Dieses Verfahren (kurz FiFo) bedeutet, dass zuerst erworbene Wertpapiere auch zuerst verkauft werden. Im Jahr 2009 wird das Fifo-Prinzip auf die Abgeltungssteuer ausgedehnt. Eigentlich steuerpflichtige Erträge und Gewinne können in steuerfreie Kursgewinne umgewandelt werden. Dazu muss der Erwerb der Wertpapiere vor Januar 2009 liegen. Außerdem dürfen danach angeschaffte gleichartige Wertpapiere nur nach dem FiFo-Verfahren veräußert werden.

Fazit: Einfach Formular ausfüllen und Werte zum Aktionärsbank Depot übertragen

Hast du die Depoteröffnung bei der Aktionärsbank abgeschlossen, kannst du sehr einfach einen Depotwechsel herbeiführen. Am besten du verwendest das Formular zum Depotübertrag. Richtig ausgefüllt und unterschrieben einfach an die alte Depotbank schicken – Mehr ist nicht zu tun!

Bilderquelle: shutterstock.com