Immer wieder taucht im Zusammenhang mit Kreditkarten das Thema Kreditkartenmissbrauch auf. Davor hat berechtigterweise jeder Angst, der eine Geld- oder Kreditkarte besitzt. Denn die Vorstellung, dass eine unberechtigte Person Zugriff auf die persönlichen Finanzen haben könnte, verursacht Unsicherheit. Wie ist aber im konkreten Fall vorzugehen, wenn ein Verlust oder Missbrauch der Geld- oder Kreditkarte tatsächlich passiert ist? Damit du aber auch bereits vor einem eventuell eintretenden Schadenfall weißt, wie du bei einem Verlust oder Missbrauch vorgehen musst, erhältst du vonQomparo auf dieser Seite eine Anleitung. Was zu tun ist bei widerrechtlichen Abbuchungen, erläutern wir dir in diesem Ratgeber ebenfalls. Nicht zuletzt wollen wir dir noch ein paar Tipps an die Hand geben, wie du dich vor Kartenmissbrauch schützen kannst.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Sofort nach Kenntnis des Verlustes oder Missbrauchs einer Bank- bzw. Kreditkarte ist diese sperren zu lassen.
- An dem zentralen Sperr-Notruf 116 116 nehmen nicht alle Banken teil.
- Um die Deutsche Bank Karte bzw. Kreditkarte sperren zu lassen, kannst du direkt bei dieser rund um die Uhr anrufen.
- Im Inland ist der Sperr-Notruf kostenfrei, für einen Anruf aus dem Ausland entstehen Gebühren.
- Vor einer Sperrung der Karte haftest du selbst für etwaig entstehende Schäden bei einem Verlust.
- Bei Verletzung der Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht ist eine Haftung durch die Bank ausgeschlossen.
Du hast deine Deutsche Bank Karte verloren – Wie gehst du vor?
Auch bei einem sorgfältigen Umgang mit deiner Deutsche Bank EC- oder Kreditkarte kann es dennoch vorkommen, dass du ihrer verlustig gehst. Datenmissbrauch und Kreditkartenbetrug können die Folge sein. Um dich vor unberechtigter Nutzung durch Dritte zu schützen, solltest du unmittelbarnach Kenntnis des Verlustes, deine Deutsche Bank Karte sperren lassen. Wie du dabei am besten vorgehst, erfährst du hier:
Die Deutsche Bank selbst bietet eigene Sperr-Rufnummern an. Unter der Rufnummer069 910-10000 kannst du die Deutsche Bank Card und SparCardsperren lassen. Die Deutsche Bank Kreditkarten sind unter 069 910-10035 zu sperren. Solltest du dich allerdings im Ausland befinden, sind folgende englischsprachige Servicenummern zur Sperrung deiner Deutsche Bank Kreditkarte zu wählen:
Allein hier müssen sich Karteninhaber der Deutschen Bank bereits mitunter fünf Nummern merken oder abspeichern. Sollten noch Geld- oder Kreditkarten anderer Geldinstitute vorhanden und ebenfalls verloren gegangen sein, sind auch die Sperr-Rufnummern dieser Anbieter zu kennen. Wer aber kann sich schon all die wichtigen und unterschiedlichen Nummern aller Anbieter merken? Zur Vereinheitlichung dessen ist im Jahre 2005 der zentrale Sperr-Notruffür Kredit-, Bank- und Mobiltelefonkarten eingeführt worden. Auch zur Sperrung des elektronischen Personalausweises ist der zentrale Sperrnotruf zu wählen. Die leicht zu merkende und gebührenfreie zentrale Rufnummer gilt für die Mehrzahl aller Bank- und Sparkassenkarten und lautet im Inland wie folgt:
116 116
Befindest du dich im Ausland, so ist nur die deutsche Ländervorwahl zuvor zu wählen, wobei darauf zu achten ist, dass bei diesem Anruf Kosten entstehen.
0049 116 116
Diese beiden Nummern sind leicht zu merken und können im Notfall eine schnelle Kartensperrung veranlassen, damit ein Schaden gar nicht erst entsteht. Eine kostenfreie Notruf-Nummer zur Sperrung aus dem Ausland lautet: 0049 30 4050 4050.
Der zentrale Sperr-Notruf ist rund um die Uhr zu erreichen und leitet dein Anliegen bzw. die Sperrungan den entsprechenden Anbieters weiter. So ist es nicht mehr notwendig, sich die einzelnen Sperr‑Rufnummern zu merken. Wichtig ist es noch, dass du bei einer Sperrung deine Kontonummer und die Bankleitzahl bzw. Kartennummermitteilst.
Im Jahr 2013 ist sogar eine Sperr-App eingeführt worden, die eine Sperrung der entsprechenden Karte über das Smartphone ausführt, sofern der Anbieter am Sperr-Notruf teilnimmt.
Die Sperrung einer Bank- oder Kreditkarte ist nicht nur aus Gründen des Missbrauchs, sondern auch aufgrund der Haftungsfragebei unberechtigter Nutzung durch Dritte, von Bedeutung. Denn bevor du die Deutsche Bank Karte nicht sperren lassen hast, haftest du selbst für etwaige Missbrauchshandlungen im Zusammenhang mit deiner Karte. Das bedeutet, dass die Deutsche Bank, für eventuelle Schäden nicht aufkommt, bis du die Karte sperrst. Erst ab dem Zeitpunkt der Kartensperrung geht die Haftung auf die Deutsche Bank über, die dann auch die Regulierung übernimmt. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzungder Sorgfaltspflicht ist eine Haftungs- und Regulierungsübernahme durch die Bank allerdings ausgeschlossen.
WICHTIG ZU WISSEN!
Damit ein unberechtigter Zugriff auf deine Bank- oder Kreditkarten bei einem Verlust nicht stattfinden kann oder sich finanzielle Schäden in Grenzen halten, ist es unerlässlich, die Karte über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 oder die Sperr-Rufnummer des jeweiligen Kartenanbieters unmittelbar sperren zu lassen, sobald du den Verlust bemerkt hast. Eine Schadensregulierung über den Kartenanbieter erfolgt erst ab Kartensperrung und ist nur dann gegeben, wenn du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Eine Anzeige bei der Polizei ist in der Regel ebenfalls Voraussetzung für einen etwaigen Schadensersatz.
Wie du bei widerrechtlichen Abbuchungen vorgehst
Sind Abbuchungen widerrechtlich von deiner Karte bzw. Kreditkarte vorgenommen worden, ist es wichtig, dass du unmittelbar – also direkt nach Kenntnis – die Deutsche Bank entweder schriftlichoder telefonischhierüber informierst, denn es besteht eine Mitwirkungspflicht.Die Mitwirkungspflicht besteht darin, die fehlerhaften und unrechtmäßigen Abbuchungen sofort nach Kenntniserlangung gegenüber der jeweiligen Bank widerrufen und die Abbuchungen rückgängig zu machen. Aus diesem Grunde solltest du deine Kontobewegungen und Kreditkartenabrechnungen immer genau überprüfen. Die Frist zur Rückbuchung bei Kreditkartenabbuchungen beträgt acht Wochen. Widerrechtliche Abbuchungen können sein:
- Missbrauch der Bank- bzw. Kreditkarte aufgrund von Diebstahl und/oder Datenmissbrauch
- doppelte Abbuchungen
- Abbuchungen in falscher Höhe
- Händlername ist dir nicht bekannt
- Abbuchungen bei Nichterhalt der Ware
WICHTIGER HIWEIS!
Eine Bank- bzw. Kreditkarte ist direkt und unmittelbar zu sperren, sobald dir der Verlust oder Missbrauch deiner Karte aufgefallen ist. Für die Sperrung ist der zentrale Sperr-Notruf oder die entsprechende Nummer deiner Bank anzurufen. Handelt es sich um andere widerrechtliche Abbuchungen, während du dich aber im Besitz deiner Karte befindest, so kannst du diesen gegenüber deiner Bank widersprechen und zurückbuchen lassen. Wichtig ist, dass du deiner Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht nachkommst.
Sorgfaltspflichten im Umgang mit deiner Kredit- oder Bankkarte
Im Umgang mit deiner Bank- oder Kreditkarte ist es wichtig, deiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, damit du im Falle eines Verlustes eventuell entstandenen Schaden auch erstattet erhältst. Handelst du fahrlässig, kann eine Haftung bzw. Regulierung durch die jeweilige Bank nicht übernommen werden. Für etwaige Schäden kommt diese dann nicht auf. Damit du auf Schäden, die durch Verlust und/oder Missbrauch nicht sitzen bleibst, sind folgende Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten einzuhalten:
- Unterschrift der Bank- bzw. Kreditkarte sofort nach Erhalt
- Die jeweilige PIN-Nummer ist zu merken und nicht bei der Karte aufzubewahren.
- Sollte die Geheimzahl doch aufbewahrt werden, ist sie an einem sicheren Ort getrennt von der Karte aufzubewahren.
- Die Kreditkartennummer oder Kartendaten sind nicht leichtfertig an Dritte herauszugeben.
- Eine Überprüfung der Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen ist regelmäßig und sofort nach Erhalt durchzuführen.
- Bei Unstimmigkeiten bzw. widerrechtlichen Abbuchungen ist die Bank oder der Anbieter sofort zu informieren.
- Bei Verlust bzw. Diebstahl deiner Karte ist umgehend der Sperr-Notruf oder die entsprechende Rufnummer deiner Bank zu wählen, um die Karte sperren zu lassen.
- Bei Bezahlung oder Bargeldabhebung am Geldautomaten ist die Geheimzahl immer verdeckt einzugeben.
- Eine Bank- bzw. Kreditkarte ist nicht offen liegen zu lassen.
- Bei Online-Zahlungen mit der Kreditkarte ist auf eine sichere SSL-Verschlüsselung zur Datenübertragung zu achten.
WICHTIG ZU WISSEN!
Hältst du dich an diese Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten im Umgang mit deiner Bank- oder Kreditkarte ist ein Missbrauch zwar nicht ausgeschlossen, dennoch aber unwahrscheinlicher. Sollte sich trotz Einhaltung aller Pflichten ein Schadenfall ergeben, ist eine Haftung und Regulierung durch deinen Anbieter gegeben, so dass dir Verluste ausgeglichen werden können. Nicht durch dich autorisierte Abbuchungen können zurückgebucht werden, wobei auf die Einhaltung etwaiger Fristen zu achten ist.