HYPOVEREINSBANK KARTE SPERREN: WIE DU AM BESTEN VORGEHST

Diebstahl, Verlust oder Missbrauch deiner Kreditkartendaten sind Ereignisse, die verständlicherweise schnell zu Angst und Panik führen und mitunter zu einem erheblichen finanziellen Verlust. Um diesen zu vermeiden, ist es erforderlich, unverzüglich eine Kreditkarte oder eine andere Bankkarte sperren zu lassen. Nicht nur finanzielle Schäden können so verhindert oder minimiert werden, sondern auch eine Haftungsübernahme durch die Bank eingeleitet werden. Vor einer Kartensperrung liegt die Haftung – meist bis zu einem bestimmten Betrag – allein beim Karteninhaber. Was gibt es also alles zu beachten, wenn du deine HypoVereinsbank Karte sperren lassen möchtest? Und wie verhältst du dich, wenn mit deiner Karte Abbuchungen unerlaubt vorgenommen wurden? Wann haftet der Kreditkartenanbieter und in welchen Fällen kommt eine Haftungsübernahme durch die Bank nicht in Frage? Antworten auf diese Fragen erhältst du in diesem Ratgeber von Qomparo.

Wichtiges auf einen Blick

  • Bei einem Verlust, Missbrauch oder Diebstahl einer Kredit- oder anderen Bankkarte ist eine sofortige Sperrung ohne schuldhafte Verzögerung einzuleiten.
  • Der zentrale Sperr-Notruf 116 116 gilt nicht für HypoVereinsbank Karten. Rund um die Uhr sind eigene Sperr-Notrufnummern eingerichtet.
  • Die Sperr-Nummer für die HypoVereinsbank Kreditkarte lautet: +49 89 435 49 490.
  • Ein SOS-Infopass mit allen wichtigen Nummern für eine Sperrung von Karten spart lästiges Suchen und Zeit in einem Notfall.
  • Nach der Sperrung einer Karte ist eine Haftungsübernahme durch die HypoVereinsbank gegeben.
  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die HypoVereinsbank nicht.
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Diebstahl oder Verlust – Sofort Karte sperren lassen

Egal, ob du deine HypoVereinsbank Karte verloren hast oder sie dir gestohlen wurde – ein sofortiges Handeln ist in jedem Fall erforderlich. Sobald du bemerket hast, dass dir deine Karte fehlt,solltest unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern, deine HypoVereinsbank Karte sperren lassen. Etwa 95 Prozent aller Kartenanbieter arbeiten mit dem zentralen Sperr-Notruf zusammen. Dieser ist zu wählen, wenn deine Kreditkarte, Girocard, Mobilfunkkarte oder dein elektronischer Personalausweis abhanden gekommen ist. Die Nummer des zentralen Sperr-Notrufsaus dem Inland lautet 116 116. Deine HypoVereinsbank Kreditkarte kannst du über diesen Notruf allerdings nicht sperren lassen. Allerdings können wiederum alle Girocards über den zentralen Sperr-Notruf gesperrt werden. Hier spielt es keine Rolle, welche Bank die Girocard herausgegeben hat. Deine HypoVereinsbank Karten kannst du über folgende Rufnummern rund um die Uhr sperren lassen:

Am besten und sichersten ist es, sich einen SOS-Infopass zuzulegen, auf dem alle wichtigen Rufnummern rund um deine Bank- oder Kreditkarten eingetragen sind. Diesen Infopass solltest immer bei dir tragen, so dass im Notfall auch sofort und ohne Verzögerung gehandelt werden kann. Einen SOS-Infopass findest zu hier zum Download.

Ist eine Sperrung erst einmal veranlasst, kann ein Missbrauch deiner HypoVereinsbank Kartein der Regel ausgeschlossen werden. Zudem ist eine sofortige Sperrung einer Bank- oder Kreditkarte aus Haftungsgründen wichtig. Sobald du deine HypoVereinsbank Karte sperren lassen hast, geht die Haftung für eventuell missbräuchliche Handlungen auf die HypoVereinsbank über.Vorher haftet der Karteninhaber für eventuell entstandene Schäden – allerdings in der Regel nur bis zu einem Betrag von 150 Euro. Dieser Anteil kann allerdings von Bank zu Bank variieren.

Die Karte unverzüglich sperren zu lassen, sobald du den Verlust bemerkt hast, gehört zu deinen Mitwirkungspflichten im Umgang mit Bank- oder Kreditkarten. Kommst du deiner sofortigen Anzeigepflicht nicht nach, ist die Regelung hinsichtlich des geringen Haftungsanteils vor Kartensperrung nichtig und du haftest für etwaige Schäden mit einer höheren Selbstbeteiligung oder sogar vollumfänglich selbst. Gleiches gilt für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist es darüber hinaus notwendig, diesen bei der Polizei anzuzeigen.

WICHTIG ZU WISSEN!
Damit finanzielle Schäden gar nicht erst entstehen oder möglichst gering gehalten werden, ist es bei einem Verlust oder Diebstahl deiner HypoVereinsbank Karte unerlässlich, diese sofort und ohne Verzögern sperren zu lassen. Hierfür stellt die HypoVereinsbank eigenen Notrufnummern zur Verfügung. Eine Sperrung über den Sperr-Notruf 116 116 herbeizuführen, ist bei der HypoVereinsbank leider nicht möglich. Ein SOS-Infopass für deine Bankangelegenheiten, der alle wichtigen Rufnummern enthält, ist daher sicherlich empfehlenswert. Bei einem Diebstahl sollte der Verlust einer Bankkarte auch bei der Polizei angezeigt werden.

Missbrauch deiner HypoVereinsbank Karte? Das ist zu tun

Hast du deine Bank- oder Kreditkarte sperren lassen, sind in der Regel keine missbräuchlichen Handlungen mehr zu erwarten. Sollte es wider Erwarten doch zu unrechtmäßigen Abbuchungen nach der Sperrung kommen, haftet in jedem Fall die Bank. Was ist aber zu tun, wenn über deine Karte Abbuchungen widerrechtlich vorgenommen wurden?

Nicht nur bei Verlust oder Diebstahl deiner Karte ist es wichtig, die Kreditkartenabrechnung unmittelbar nach Erhalt genau zu überprüfen. Weitere denkbare Möglichkeiten für unerlaubte bzw. widerrechtliche Abbuchungen können folgende sein:

  • Missbrauch der Bank- bzw. Kreditkarte aufgrund von Diebstahl und/oder Datenmissbrauch
  • doppelte Abbuchungen
  • Abbuchungen in falscher Höhe
  • Händlername ist dir nicht bekannt
  • Abbuchungen bei Nichterhalt der Ware
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Handelt es sich tatsächlich um Missbrauch deiner HypoVereinsbank Kartendaten, so ist es selbstverständlich ebenfalls wichtig, um weiteren Missbrauch zu verhindern, die HypoVereinsbank Karte sperren zu lassen. Eine Anzeige bei der Polizei und Information der Bank müssen aus Haftungsgründen gleichzeitig stattfinden. Sind betrügerische Absichten nicht zu erkennen, ist es nicht unbedingt erforderlich, die Karte direkt sperren zu lassen.

Ist dir eine falsche Abbuchung, beispielsweise auf deiner Kreditkartenabrechnung aufgefallen, solltest du zeitnah die HypoVereinsbank darüber schriftlich, telefonisch oder vor Ort in Kenntnis setzen. Wichtig ist, Widerspruch gegen die falsche Abbuchung einzulegen und diese zurückbuchen zu lassen. Hierfür stehen in der Regel Formulare bereit. Die Frist für Rückbuchungen beträgt bei Kreditkarten acht Wochen.

BEACHTE!
Gegen falsche Abbuchungen, ohne eine nachweisbare kriminelle Handlung sollte spätestens binnen acht Wochen ab Belastungszeitpunkt Widerspruch eingelegt werden. Hierüber ist die Bank unverzüglich zu informieren. Handelt es sich allerdings um Datenklau und Kreditkartenbetrug muss die Bank selbstverständlich ebenfalls darüber informiert werden, damit die Karte auch gesperrt sofort werden kann. Gleichzeitig ist eine Anzeige bei der Polizei zu stellen.

In welchen Fällen ist eine Haftung durch die Bank nicht gegeben?

Grundsätzlich ist es so, dass die Bank bei einem Verlust, Diebstahl oder Missbrauch einer Bank- oder Kreditkarte ab dem Zeitpunkt der Sperrung für etwaige Verluste haftet und aufkommt. Oftmals fällt der Haftungsbetrag für den Karteninhaber vor der Kartensperrung auch eher gering. Nach der EU-Zahlungsrichtlinie beträgt die Haftungsobergrenze 150 Euro. Für darüber hinausgehende Beträge kommt ebenfalls die Bank auf – allerdings nur, wenn der Kreditkarteninhaber seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Eine Haftungsübernahme für entstandene finanzielle Schäden durch die Bank ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde:

  • Die Karte liegt offen, unbeaufsichtigt und leicht zugänglich herum.
  • Die Kartensperrung ist schuldhaft verzögert und nicht unverzüglich vorgenommenworden.
  • Die PIN-Nummer ist auf der Karte vermerkt.
  • Die PIN-Nummer und die Bank- bzw. Kreditkarte werden am selben Ort aufbewahrt.

HINWEIS!
Grundsätzlich haftet eine Bank im Falle widerrechtlicher oder missbräuchlicher Anwendungen deiner Bank- bzw. Kreditkarte – selbstverständlich nur wenn du deinen Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nachkommst. Eine Haftungsübernahme und gegebenenfalls Erstattung missbräuchlicher Einsätze kann nicht erfolgen, wenn grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.