GEFA BANK EINLAGENSICHERUNG: SO IST DEIN KAPITAL GESCHÜTZT

Die GEFA Bank GmbH wurde 1949 als Tochtergesellschaft der Deutschen Bank in Wuppertal gegründet. Noch heute hat sie ihren Stammsitz dort. Etwa 50.000 mittelständische Unternehmen gehören zu ihrem Kundenkreis, denen sie gewerbliche Finanzierungen aus den Bereichen mobile Wirtschaftsgüter, Versicherungen, Immobilien, Investitionskredite sowie Anlageprodukte anbietet. Seit dem Jahre 2012 gehören auch Privatpersonen zum Kundenstamm, die bei der GEFA Bank ihr Kapital auf ein Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkonto anlegen können. Ferner befinden sich Produkte ZinsWachstum und AuszahlPlan im Portfolio der Bank. Wie werden aber die Einlagen ihrer Kunden für den Fall einer Insolvenz der Bank geschützt? Dieser Ratgeber von Qomparo verrät es dir. Darüber hinaus klären wir dich über die Neuerungen der EU-Einlagensicherungsrichtlinie auf.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wie sind die GEFA Bank Einlagen gesetzlich geschützt?

Als deutsche Bank, die Produkte zum Sparen anbietet, ist die GEFA Bank GmbH dazu verpflichtet, sich einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzuschließen. Mit Inkrafttreten des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) im Jahre 1998 ist dies auch gesetzlich festgehalten. Ohne einen solchen Anschluss an eine Entschädigungseinrichtung kann eine Bankenlizenz nicht vergeben werden.

Die gesetzliche Zuordnung zu einer Entschädigungseinrichtung:

  • Private Banken und Bausparkassen: Entschädigungseinrichtung deutsche Banken GmbH (EdB)
  • Öffentliche Banken: Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)
  • Wertpapierunternehmen: Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Zum Anbieter eToro 74% der Konten von Kleinanlegern verlieren Geld beim Handel mit CFDs bei diesem Anbieter. Sie sollten abwägen ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken gehören keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung an. Sie sind vielmehr Mitglieder institutssichernder Einrichtungen, die ebenfalls die Einlagen ihrer Kunden vor Verlust schützen.

Gesetzlich geschützt vor einem Verlust, sind die Kapitalanlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Darunter fallen Guthaben auf Termin-, Sicht- und Spareinlagen, wie:

  • Girokonten
  • Tages- und Festgelder
  • Sparbücher und Sparbriefe
  • Bausparverträge
  • Wertpapiere, wie Namensschuldverschreibungen
  • Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften, wie Ausschüttungen oder Dividenden

Forderungen aus Wertpapiergeschäften werden allerdings nur zu 90 Prozent bis zu einem Höchstwert von 20.000 Euro gesichert.

Seit dem 1. Januar 2011 ist die gesetzliche Einlagensicherung auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet worden. So müssen Anleger auch nicht um ihr Sparvermögen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro bei ausländischen EU-Banken fürchten. Wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert, kannst du dir in dem nachfolgenden Video ansehen:

GUT ZU WISSEN!
Da es sich bei der GEFA Bank um eine deutsche Bank handelt, die Sparanlagen von Privatpersonen verwaltet und verzinst, fallen diese auch unter die gesetzliche Einlagensicherung. Bis zu einem Anlagebetrag von 100.000 Euro ist so also das Vermögen der Anleger gesichert, sollte es zu einer Insolvenz der Bank kommen. Ob die GEFA Bank die Einlagen ihrer Kunden über 100.000 Euro hinaus absichert, stellen wir im nächsten Abschnitt dar.

Sind die Einlagen auch freiwillig durch die Bank abgesichert?

Um unter anderem das Vertrauen seiner Anleger zu gewinnen bzw. zurückzugewinnen, haben deutsche Banken die Möglichkeit, sich einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds anzuschließen. So können die Anlagen ihrer Kunden über einen Betrag von 100.000 Euro abgesichert werden. Auch Banken im europäischen Ausland können sich diesen freiwilligen Einlagensicherungsfonds anschließen, sofern sie Anlageprodukte auch für deutsche Kunden anbieten. Nachfolgende Übersicht zeigt, welche ausländischen Banken freiwilliges Mitglied in einem deutschen freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind.

Da seit der Neuerung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie auch eine Informationspflicht der Banken hinsichtlich der Einlagensicherung besteht, findest du auf der Internetpräsenz der GEFA Bank auch Hinweise hierüber. Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen bei der GEFA Bank bis zu 250.000 Euro pro Kunde bzw. Gläubiger geschützt. In der Regel schützen Banken das Vermögen ihrer Anleger noch bis zum 31. Dezember 2015 mit 30 Prozent ihres Eigenkapitals. Neu aufgenommene Finanzinstitute müssen die ersten drei Jahre der Mitgliedschaft nur mit einem Betrag von 250.000 Euro haften.

INTERESSANT ZU WISSEN!
Deutsche, aber auch ausländische EU-Banken, die in Deutschland ihre Finanzprodukte anbieten, steht über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus, die Möglichkeit offen, ihre Anleger bzw. deren Vermögen über einen bestimmten Prozentsatz des Eigenkapitals – im Falle des Eintritts von Zahlungsunfähigkeit – zusätzlich abzusichern. Das Mindesteigenkapital, das Banken aufbringen müssen, beträgt etwa fünf Millionen Euro. In freiwilligen Einlagensicherungsfonds beträgt die Sicherungsgrenze derzeit noch 30 Prozent, während sie ab dem 1. Januar 2015 stufenweise bis auf 8,75 Prozent ab dem Jahr 2025 abgesenkt werden soll.

Zum Anbieter eToro 74% der Konten von Kleinanlegern verlieren Geld beim Handel mit CFDs bei diesem Anbieter. Sie sollten abwägen ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Die neue EU-Einlagensicherungsrichtlinie – was sich ändert

Seit dem 2. Juli 2014 gilt die neue EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, folgende Neuerungen bis zum 3. Juli 2015 in geltendes und nationales Recht umzusetzen:

  • Die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gilt für jeden EU-Mitgliedsstaat.
  • Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Einlagensicherung bis 100.000 Euro besteht nun auch für Einlagen bei Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken.
  • Bis spätestens zum Jahr 2024 soll die Entschädigungsfrist, also die Auszahlung der Entschädigungssumme auf sieben Tage von derzeit 20 Werktagen verkürzt werden.
  • Banken müssen ihre Kunden auf die jeweilige Einlagensicherung hinweisen. Auf Kontoauszügen soll das entsprechende Einlagensicherungssystem vermerkt sein.
  • Jedes EU-Mitgliedsland muss eigene Einlagensicherungsfonds aufbauen, indem nationale Fonds mit 0,8 Prozent der national gesicherten Einlagen versehen werden sollen.
  • Mindestens drei Monate nach Einzahlung – höchstes jedoch zwölf Monate – sollen auch besonders schützenswerte Einlagen über einen Betrag von 100.000 Euro gesichert werden, beispielsweise für Gelder aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer Abfindungszahlung.
  • Vereinfachung des Entschädigungsverfahrens durch die Durchführung über die Entschädigungseinrichtung des Gastlandes.

WICHTIG ZU WISSEN!
Auch wenn deutsche Anleger ihr Vermögen bei einer im europäischen Ausland ansässigen Bank anlegen, ist dieses zu 100 Prozent bis zu einer Summe von 100.000 Euro über das gesetzliche Einlagensicherungssystem des jeweiligen EU-Landes abgesichert. Jede europäische Bank ist dazu verpflichtet, sich einem nationalen Einlagensicherungssystem anzuschließen. Auch muss jeder EU-Mitgliedsstaat einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufbauen. Spätestens bis zum Jahr 2024 soll eine Entschädigungsauszahlung innerhalb von sieben Werktagen erfolgen.

Bilderquelle: shutterstock.com