DEGIRO ABGELTUNGSSTEUER 2022: WELCHE DEGIRO STEUERN WERDEN EINHEHALTEN?

Wer mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten handelt, der muss hierfür Steuern zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Broker wie im Falle von DEGIRO seinen Hauptsitz im Ausland hat. Zwar führt DEGIRO Steuern ab. Lediglich die Modalitäten bezüglich der Abführung der Steuer ändert sich, denn nur deutsche Banken und Finanzdienstleister führen die Kapitalertragssteuer (vormals: Abgeltungssteuer) direkt an das Finanzamt ab. Was Anleger daher bei der DEGIRO Abgeltungssteuer beachten müssen, zeigt der folgende Ratgeber.

Welche Steuern fallen beim Aktienhandel überhaupt an?

Zunächst sollten sich Anleger vor Augen führen, in welchen Fällen sie für den Aktienhandel überhaupt Steuern bezahlen müssen. Grundsätzlich gilt hier der Merksatz:

„Die Kapitalertragssteuer muss in Deutschland immer dann bezahlt werden, wenn Anleger Einkünfte durch den Handel mit Aktien, Anleihen oder anderen Finanzinstrumenten jedweder Art erwirtschaften.“

Dem Gesetzgeber ist es dabei vollkommen egal, ob der Anleger mit Aktien oder etwas anderes handelt – ein Gewinn aus einem Kapitalgeschäft ist immer zu versteuern. Konkret bezahlt werden müssen dabei die folgenden Steuern:

  • Kapitalertragssteuer: Sie macht den größten Teil der Steuerlast aus und beträgt insgesamt 25 Prozent aller Gewinne, die durch den Handel mit Finanzinstrumenten entstehen.
  • Solidaritätszuschlag: Auf diesen Steuerbetrag wird ein Aufschlag von 5,5 Prozent erhoben, der im Rahmen des Solidaritätszuschlags erhoben wird.
  • Kirchensteuer: Weitere 8 bzw. 9 Prozent an Steuern zahlen Mitglieder der Kirchen. Dieser Satz bemisst sich ebenfalls anhand der bereits bezahlten Kapitalertragssteuer.

Gerundet ergibt sich damit ungefähr eine Steuerlast von maximal knapp 30 Prozent. Werden also beispielsweise innerhalb eines Kalenderjahrs Gewinne aus dem Aktienhandel bzw. Kapitalgeschäften im Allgemeinen von 10.000 Euro erwirtschaftet, zahlt der Anleger eine Steuer von knapp 3.000 Euro.

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Muss auf den kompletten Gewinn eine Steuer bezahlt werden?

Keine Regel ohne Ausnahme. Der Gesetzgeber sieht vor, dass es einen gewissen Freibetrag für die Kapitalertragssteuer gibt. Diese soll insbesondere Kleinanleger entlasten und dafür sorgen, dass sie mehr Rendite behalten dürfen. Aktuell liegt der Freibetrag bei 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete.

Konkret funktioniert dieser Freibetrag so, dass erst Gewinne ab 801 Euro versteuert werden müssen. Um im Beispiel zu bleiben: Der Anleger muss nicht auf die vollen 10.000 Euro Kapitalertrag Steuern bezahlen, sondern als Alleinstehender nur auf 9.199 Euro.

Lassen sich Verluste geltend machen?

Bisher wurde immer davon gesprochen, dass Gewinne versteuert werden müssen. Doch beim Aktienhandel oder allgemeine bei Kapitalanlage kann es auch vorkommen, dass Anleger entsprechende Verluste erwirtschaften. Diese lassen sich innerhalb eines Kalenderjahrs entsprechend mit Gewinnen verrechnen und senken entsprechend die Steuerlast. Aber: Das gilt nur für Verluste und Gewinne, die innerhalb einer Anlageklasse erzielt worden sind. Ein Beispiel:

Ein Anleger hat in 2016 Aktien mit einem Gewinn von 10.000 Euro verkauft. Allerdings wurden auch Verluste erwirtschaftet, weil zwei Wertpapiere keine gute Entwicklung genommen haben. Hier steht ein Verlust von 2.000 Euro zu Buche, was die Steuerbemessungsgrundlage auf 8.000 Euro senkt.

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Wann müssen Steuern bezahlt werden?

Auch bezogen auf den Zeitpunkt der Steuerzahlung ist der Gesetzgeber eindeutig:

„Die Kapitalertragssteuer wird immer in der Periode fällig, in der die Gewinne tatsächlich realisiert worden sind.“

Angenommen, der Anleger kauft im Jahr 2010 Google-Aktien im Wert von 10.000 Euro. Weil sich das Unternehmen gut entwickelt, steigen die Kurse bis 2015 um 100% an. Jetzt beträgt der Wert des Depots des Anlegers folglich 20.000 Euro. Muss er deshalb Steuern zahlen? Nein! Denn der Gewinn wurde vom Anleger noch nicht realisiert. Erst wenn 2015 ein Verkauf der Aktien erfolgen sollte, muss er die Kapitalertragssteuer zahlen.

Dann wird allerdings der komplette Gewinn versteuert, eine Verrechnung mit in den Vorjahren ungenutzten Freibeträgen ist nicht möglich. Insofern sollten Anleger den Verkaufszeitpunkt von Positionen nicht nur vor dem Hintergrund von Analysen wählen, sondern auch immer steuerliche Aspekte im Hinterkopf behalten.

FAZIT!
So kompliziert das deutsche Steuersysteme teilweise sein mag, so einfach konzipiert ist es im Bereich der Kapitalanlage. Unabhängig vom Finanzinstrument zahlen Anleger immer 25 Prozent an Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dabei gilt ein Freibetrag von 801 bzw. 1.602 Euro, um vor allem Kleinanleger etwas zu entlasten.

Führt DEGIRO Abgeltungssteuer automatisch ab?

Bisher unbeantwortet geblieben ist die Frage, wer die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abführen muss. Hier gilt der Grundsatz, dass stets der Steuerpflichtige für die Richtigkeit aller Angaben und die Überweisung der Steuer verantwortlich ist. Allerdings behalten deutsche Banken und Broker diese Steuer direkt ein, um den Verwaltungsaufwand zu senken.

Bei DEGIRO handelt es sich allerdings nicht um ein Unternehmen, das aus Deutschland stammt. Insofern erfolgt keine automatische Abfuhr der Kapitalertragssteuer, hierfür sind Anleger selbst verantwortlich. Allerdings ist das Vorgehen ganz einfach:

  1. Nach dem Abschluss eines Kalenderjahres können Anleger beim renommierten Broker eine Depotübersicht anfordern bzw. ein Dokument, das über alle Transaktionen informiert.
  2. Hierin enthalten ist eine genaue Auflistung, welche tatsächlichen Kapitalerträge – etwa durch Verkaufsgewinne, Zinsen oder Dividenden – erwirtschaftet worden sind.
  3. Diese Daten können entweder an den eigenen Steuerberater übermittelt werden oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung selbst angegeben werden. Hierzu finden Anleger im Elster-Onlineportal ein Dokument, das als Anlage K abrufbar ist.

Daraufhin zieht das Finanzamt die Steuer automatisch vom Konto des Anlegers ab, weshalb sich hier ein ausreichend hoher Betrag befinden sollte.

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Wichtig: Quellensteuer beachten

Im Rahmen der DEGIRO Abgeltungssteuer weist das Unternehmen ausdrücklich darauf hin, dass es die sogenannte Quellensteuer vom Gewinn des Anlegers abzieht. Dabei handelt es sich um das Pendant zur deutschen Kapitalertragssteuer, das in dem Land anfällt, in dem die Gewinne erzielt werden. Klingt zunächst sperrig, lässt sich jedoch anhand eines Beispiels schnell darstellen:

Ein Anleger erwirbt Aktien von Renault. Der französische Autohersteller schüttet im Mai eine Dividende an den Anleger in Höhe von 1.000 Euro aus. Hierauf würde laut französischem Recht eine Kapitalertragssteuer von beispielsweise 20 Prozent fällig, die DEGIRO automatisch direkt an die französischen Behörden überweist.

Augenscheinlich würde hierdurch eine Doppelbesteuerung entstehen, denn der übrige, bereits versteuerte Gewinn müsste vom Anleger wiederum in Deutschland versteuert werden. Allerdings existiert längst eine entsprechende Übereinkunft zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dass diese Doppelbelastung verhindert werden soll. Daher lässt sich die bereits bezahlte Quellensteuer mit der Kapitalertragssteuer verrechnen, muss dazu aber ebenfalls im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Von den DEGIRO Steuern profitieren

Auf der einen Seite ergibt sich aus der DEGIRO Abgeltungssteuer ein gewisser Verwaltungsaufwand für Steuerpflichtige. Schließlich müssen sie eine zusätzliche Anlage im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung ausfüllen und selbst für die Abfuhr der Erträge an das Finanzamt sorgen. Bei genauerer Betrachtung ergibt sich jedoch ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Angenommen, der Anleger erzielt Anfang Januar 2016 einen voll steuerpflichtigen Gewinn von 10.000 Euro. Eine deutsche Bank würde jetzt automatisch die Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abführen, so dass lediglich rund 7.000 Euro wirklich auf das Konto des Anlegers überwiesen werden. Dies ist bei DEGIRO nicht der Fall, erst bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung im Mai 2017 – also rund 1,5 Jahre später – wird die Steuerzahlung fällig.

Während dieser Zeitspanne können Anleger das Kapital, in diesem Fall immerhin 3.000 Euro, weiterhin nutzen. Sie können es beispielsweise sicher in Festgeld mit einjähriger Laufzeit investieren oder als eine Art Kredit nutzen. Zu beachten gilt es dabei, dass an der Zahlung der Steuer natürlich kein Weg vorbeiführt. Im Moment der Fälligkeit muss das Geld wieder auf dem Konto sein, sonst droht ein unangenehmes Mahnverfahren durch das Finanzamt.

FAZIT!
DEGIRO führt Steuern nicht automatisch an das deutsche Finanzamt ab, weil das Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden hat. Nur deutsche Banken und Broker dürfen deisen Service anbieten, was für Anleger allerdings keinen großen Nachteil darstellt. Schließlich erstellt DEGIRO automatisch eine Depotübersicht am Jahresende, aus der steuerliche Aspekte ersichtlich werden. Diese trägt der Anleger dann einfach in die Anlage K in der Einkommenssteuererklärung ein und wartet auf den Einzug des Kapitals durch das Finanzamt.

Muss ich einen Freistellungsauftrag bei DEGIRO einreichen?

Auch bezüglich des Freistellungsauftrags ergibt sich bezogen auf DEGIRO eine gewisse Besonderheit. Denn dieser kann ebenfalls nur direkt bei einer deutschen Bank erteilt werden. Einige wichtige Informationen zu diesem Dokument:

  • Deutsche Banken führen die Kapitalertragssteuer standardmäßig ab.
  • Um dies zu verhindern – weil der Freibetrag genutzt werden soll – können Steuerpflichtige einen Freistellungsauftrag bei einem Kreditinstitut mit einer Höhe von bis zu 801 bzw. 1.602 Euro einreichen.
  • Gewinne bis zu diesem Betrag werden von der Bank dann ohne automatische Abfuhr der Kapitalertragssteuer ausbezahlt.
  • Es ist möglich, mehrere Freistellungsaufträge an verschiedene Banken zu versenden. Allerdings darf der Gesamtbetrag nicht über dem Wert von 801 bzw. 1.602 Euro liegen

Das bedeutet also, dass nicht nur die Steuerzahlung, sondern auch die Nutzung des Steuerfreibetrags bei deutschen Banken automatisch erfolgen kann.

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Im Umkehrschluss heißt das jedoch ausdrücklich nicht, dass bei DEGIRO keine Nutzung dieses Betrags möglich ist. Der Steuerfreibetrag gilt ohne Ausnahme für alle Personen, die in Deutschland leben. Es bieten sich praktisch zwei Möglichkeiten für DEGIRO Kunden, ihr Recht geltend zu machen:

  1. Es wird noch ein anderes Depot bei einer Bank geführt oder etwa Festgelder bei heimischen Banken angelegt. Belaufen sich die Gewinne dabei auf Werte von über 801 bzw. 1.602 Euro, müsste der Gewinn bei DEGIRO ohnehin voll versteuert werden.
  2. Wer hingegen von seiner teuren Hausbank zu Europas günstigstem Broker gewechselt ist und nur noch hier handelt, macht den Freibetrag im Rahmen seiner Steuererklärung geltend. Auch hierfür findet sich ein Feld in dem bereits genannten Formular K.

Tipp: Wer wenig versiert im Bereich Steuern ist oder schlichtweg keine Zeit für das Thema findet, sollte zu einem Steuerberater gehen, um richtig Steuern sparen zu können. Auch bei der erstmaligen Erstellung der Erklärung bzw. in Jahren, in denen besondere Anschaffungen oder Erträge (Erbschaften, Immobilienkäufe o.ä.) anstanden, lohnt sich der Gang zum Experten. Dadurch sind Anleger auf der sicheren Seite, auch wenn die Dienste des Steuerberaters einige hundert Euro kosten können.

FAZIT!
Bei DEGIRO muss kein Freistellungsauftrag erteilt werden, um den Steuerfreibetrag für die Kapitalertragssteuer nutzen zu können. Denn der Broker führt diese als niederländischer Finanzdienstleister ohnehin nicht an die deutschen Behörden ab. Es genügt, den entsprechenden Betrag im Rahmen der eigenen Steuer geltend zu machen.

Wichtig: Transaktionssteuer bei einigen Märkten beachten

Bezogen auf die DEGIRO Steuern existieren weitere, wichtige Punkte, die von Anlegern unbedingt zu beachten sind. Allen voran zu nennen ist hier die sogenannte Finanztransaktionssteuer, die auch in Deutschland im Zuge der Finanzkrise stark thematisiert wurde. Das Prinzip:

„Für den Kauf von Aktien bzw. Finanzinstrumenten im Allgemeinen zahlen die Käufer einen prozentualen Anteil des Ordervolumens an den Staat. So soll verhindert werden, dass zu viele An- und Verkäufe stattfinden, die vor allem von Spekulanten – und damit den Hauptverantwortlichen der Finanzkrise – durchgeführt werden.“

In Deutschland scheiterte das Prinzip letztlich an Finanzminister Schäuble, der auf die hohen Kosten für Kleinanleger hinwies. In folgenden, europäischen Nationen gilt die Steuer allerdings:

  • Irland
  • England
  • Italien
  • Frankreich

Gültig sind diese Steuern erst seit wenigen Jahren, denn auch in diesen Staaten war die Einführung nicht unumstritten. Kurios ist, dass französische Aktien von der Steuer befreit sind, wenn intraday gehandelt wird. Wer also morgens eine Aktie kauf und abends wieder verkauft, der zahlt keine Steuer. Wenn sich der Anleger allerdings für eine langfristige und damit wenig spekulative Anlage entscheidet, muss ein prozentualer Anteil am Ordervolumen bezahlt werden.

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Tarifübersicht

Zwar müssen Anleger die Steuer in allen genannten Ländern zahlen, ihre Ausprägung ist aber unterschiedlich. In Italien und Frankreich bestehen gewisse Hürden bezüglich des Grads der Marktkapitalisierung von Unternehmen. Verfügt ein französischer Konzern über eine Kapitalisierung von unter 1 Milliarde Euro, wird keine Steuer fällig. In Italien liegt diese Grenze bei 500 Millionen Euro, um kleinere AGs zu subventionieren bzw. von der Belastung auszuschließen.

In England und Irland existieren diese Grenzen hingegen nicht, die Steuer wird immer fällig. Es handelt sich derzeit um einen Wert von 1% in Irland und 0,5% in England.

Wichtig: Eine Verrechnung der Transaktionssteuer mit der deutschen Kapitalertragssteuer ist nicht möglich. Das Abkommen über die Quellensteuer gilt nur für die herkömmliche Besteuerung von Gewinnen, die beim Handel mit Finanzinstrumenten erzielt werden.

FAZIT!
Beim Trading ist nicht nur mit der generellen Kapitalertragssteuer zu kalkulieren. In einigen Ländern wie etwa Frankreich, Italien, Irland und Großbritannien wird zusätzlich eine Transaktionssteuer fällig, die bei jedem Kauf von Aktien zu bezahlen ist. Es ist nicht möglich, diese mit der deutschen Kapitalertragssteuer zu verrechnen, so dass sich eine Zusatzlast für den Anleger ergibt.

Beispiel für die DEGIRO Steuern

Wenn Anleger mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten Handel betreiben, fallen also relativ umfangreiche Kostenpunkte an. Auch die Abgabe der Einkommenssteuererklärung erfordert einen gewissen Aufwand. Wie genau dieser Prozess abläuft, soll daher ein kurzes Beispiel noch einmal übersichtlich darstellen, wie DEGIRO Steuern in der Praxis zu behandeln sind.

  • Zeitraum: Kalenderjahr 2016
  • Aktiengewinne: 5.000 Euro durch Verkäufe
  • Verluste: 2.000 Euro durch Verkäufe
  • Rendite aus Anleihegeschäften: 2.000 Euro
  • Zinserträge durch Festgeldanlage: 2.000 Euro

Zunächst addiert der Anleger seine Gewinne in den einzelnen Kategorien. Dabei stellt er fest, dass beim Handel mit Aktien ebenfalls ein gewisser Verlust erwirtschaftet wurde. Dieser lässt sich mit den erwirtschafteten Renditen aus diesem Bereich verrechnen, so dass letztlich ein Gewinn von 3.000 Euro in dieser Kategorie verbleibt. Addiert mit den übrigen Renditen ergibt sich ein gesamter Ertrag von 10.000 Euro.

Für die Berechnung der Steuerlast kann hiervon zunächst der Freibetrag von 801 Euro abgezogen werden, es verbleiben damit also lediglich 9.199 Euro für die Steuer. Im ersten Schritt zahlt der Anleger hierauf jetzt die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent, was in diesem Fall 2.299,75 Euro ausmacht.

Im zweiten Schritt gilt es, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in die Kalkulation einzubeziehen. Beide Aspekte beziehen sich nicht auf den erwirtschafteten Gewinn, sondern die bereits berechnete Steuerlast:

  • Kirchensteuer: 2.299,75 Euro * 0,09 = 206,98 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 2.299,75 Euro * 0,055 = 126,49 Euro

Die beiden Steuerbeträge werden zur Kapitalertragssteuer hinzuaddiert. Ergibt eine gesamte Steuerbelastung von 2.633,22 Euro.

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Für den Anleger dient diese Berechnung zunächst als kalkulatorische Grundlage, die bereits Anfang 2017 erfolgen kann. Sobald das Kalenderjahr 2016 vorbei ist, verschickt DEGIRO nämlich einen entsprechenden Depotauszug mit allen relevanten Informationen. Allerdings gibt der Anleger seine eigentliche Steuererklärung erst im Mai 2017 ab. Ungefähr Mitte Juni sollte das Finanzamt den Betrag von 2.633,22 Euro dann vom Konto abbuchen, sofern ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat eingereicht worden ist.

Interessant ist auch ein Blick auf die tatsächliche Steuerbelastung des Anlegers. Diese berechnet sich als Steuerlast / Kapitalertrag und liegt in diesem Fall bei 26,33%. Es gilt der Grundsatz, dass die prozentuale Belastung umso höher ausfällt, je größer auch die Gewinne sind. Denn dann fällt der Freibetrag von 801 Euro immer weniger ins Gewicht. Die Steuerlast nähert sich unentwegt einem Grenzsatz von nahezu 30 Prozent.

FAZIT!
Das Beispiel verdeutlicht noch einmal, welche Steuerlasten auf Anleger zukommen, wenn sie mit Finanzprodukten handeln. Dabei ist die Berechnung sowohl der absoluten als auch der relativen Last vergleichsweise einfach, wenn ein entsprechender Depotauszug vorliegt.

Fazit: DEGIRO Abgeltungssteuer selbst angeben

Weil DEGIRO ein niederländischer Broker ist, führt das Unternehmen die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das deutsche Finanzamt ab. Deshalb müssen sich Kunden aus Deutschland selbst darum kümmern, dass die Steuer entsprechend an die Behörden fließt. Hierzu stellt DEGIRO eine umfangreiche Depotübersicht am Jahresende zur Verfügung, die unter anderem die erwirtschafteten Gewinne transparent ausweist. So ist es leicht möglich, die entsprechenden Angaben im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben.