KRYPTO STEUER – WANN GEWINNE VERSTEUERT WERDEN MÜSSEN

Bisher war das Thema rund um die Krypto Steuer immer mit recht vielen Fragezeichen verbunden. Das soll sich zukünftig ändern. In einigen Ländern kommen neue Bestimmungen heraus, in Deutschland werden klare Vorgaben immer mehr formuliert

Umso wichtiger ist es für Anleger, sich mit den Fragen zu beschäftigen, was genau sich jetzt eigentlich ändert und wie sich das auf bereits vorhandene digitale Werte oder den Kauf von neuer Kryptowährung auswirkt.

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DIE VERSTEUERUNG IN DEUTSCHLAND – KRYPTO STEUER IST EIN UNDURCHSICHTIGES FELD

Wer ein gutes Händchen beweist, der kann mit digitalen Währungen viel Geld machen. Doch wie sieht es eigentlich bei der Besteuerung aus?

Beim Verkauf von Aktien oder Derivaten ist Anlegern bewusst, dass es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen hat.

Digitale Währungen bringen die Problematik mit, dass sich gar nicht so genau sagen lässt, um was es sich eigentlich handelt. Sie sind bisher nicht reguliert und werden daher nicht dem Kapitalvermögen zugeordnet.

Dadurch haben sie natürlich auch eine Sonderrolle bei der Besteuerung. Gewinne aus den Verkäufen von digitalen Währungen gelten nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Hierbei handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte. Wer verkauft und einen Gewinn macht, muss diesen versteuern. Die Krypto Steuer basiert dann auf dem persönlichen Steuersatz.

Gut zu wissen: Es muss normalerweise auch angegeben werden, wenn ein Anleger digitale Währungen für eine andere Kryptowährung verkauft.

STEUERN FALLEN NACH EINEM JAHR AN – WAS HEISST DAS?

Kaufen und verkaufen – das scheint die Taktik bei digitalen Währungen aber auch beim NFT kaufen zu sein. Anleger wissen jedoch, dass es nicht ganz so einfach ist.

Tatsächlich kann es manchmal eine lange Zeit dauern, bis der Wert der digitalen Währungen so gestiegen ist, dass der Verkauf durchgeführt wird. Hier ist es nicht so einfach, den richtigen Zeitpunkt zu finden.

Daher werden digitale Währungen oft auch über mehrere Monate oder sogar Jahre gehalten, auch wenn sie als hochspekulative Geldanlagen gelten.

Die Haltedauer hat aber auch einen Einfluss auf die Krypto Steuer. Steuern auf Krypto müssen dann gezahlt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Kauf wieder verkauft werden.

Wer die Währungen länger als ein Jahr hält, zahlt also keine Steuern. Ein Problem tritt vorwiegend dann auf, wenn die Währungen nur sehr kurzfristig gehalten werden.

Was muss versteuert werden? Hier geht es ausschließlich um die Differenz, die zwischen Kauf und Verkauf entsteht.

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600 EURO OHNE STEUERN VERDIENEN – SO GEHT ES

Wer sich erst einmal ein wenig an digitaler Währung ausprobieren möchte, der hat einen großen Vorteil: auch bei dem digitalen Geld gibt es Freigrenzen und diese liegen bei 600 Euro.

Wird also etwa ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro in digitale Währungen investiert und nach einigen Tagen gehen die Kryptos wieder über den Tisch für einen Wert von 1.600 Euro, fallen auch dann keine Steuern an, wenn sie nicht länger als ein Jahr gehalten wurden.

Anders sieht es aus, wenn der Wert beim Verkauf bei 1.601 Euro liegt. Bereits mit einem Euro über der Freigrenze von 600 Euro, muss der komplette Gewinn versteuert werden. Allerdings gilt die Freigrenze für alle privaten Verkäufe mit Gewinn, auch für ein Auto oder Möbel.

DER KRYPTO HANDEL UND DIE STEUER – WAS IST EIGENTLICH FIFO?

Um den Krypto Gewinn für die Steuer klar definieren zu können, gibt es verschiedene Methoden. Eine dieser Methoden heißt „First-in-first-out“.

Im Zweifelsfall muss immer der Anleger nachweisen können, wann er die digitalen Währungen gekauft und verkauft hat. Daher ist es wichtig, die Anschaffungszeitpunkte möglichst nachvollziehbar zu dokumentieren.

Bei dieser Methode geht es darum, dass die Kryptos, die zuerst gekauft wurden, auch zuerst in den Verkauf gehen. Um die Methode besser nachvollziehen zu können, hilft ein Beispiel.

Ein Anleger entscheidet sich im Juni 2019 für den Kauf von 20 Ether mit einem Wert von 20.000 Euro. Im Januar 2020 werden noch einmal 5 Ether nachgekauft, die bei insgesamt 4.000 Euro liegen.

Im Juli 2020 entscheidet sich der Anleger für den Verkauf von 22 Ether zum Wert von 35.000 Euro.

In der Dokumentation wird nun vermerkt, dass der Verkauf die ersten 20 Ether aus Juni 2019 enthält sowie zusätzlich 2 Ether von Januar 2020.

Der Gewinn liegt bei rund 13.000 Euro. Versteuert werden muss aber nur der Gewinnanteil, der von den 2 Ether ausgeht. Grund ist, dass diese noch kein Jahr gehalten wurden.

Bei „First-in-first-out” werden also immer die ältesten Kryptowährungen wieder in den Verkauf gebracht, um sich so einen großen Teil der Krypto Steuer sparen zu können.

Interessant: Es gibt auch noch eine „Last-in-first-out“-Variante. Hier werden immer erst die Token verkauft, die frisch in den Besitz der Anleger gekommen sind. Da dies jedoch heißen würde, dass der ganze Krypto Gewinn der Steuer unterliegt, verzichten deutsche Anleger auf die Methode.

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WAS IST, WENN ICH VERLIERE?

In einem Krypto Steuer Tool wird meist nur nach Gewinnen aus dem Verkauf mit digitalen Währungen gefragt. Aber was passiert eigentlich, wenn Verluste anfallen?

Die stark spekulativen Handelsprodukte können nicht nur hohe Gewinne mit sich bringen. Ebenfalls möglich sind auch hohe Verluste.

In dem Fall sollte gegengerechnet werden. Die Verluste aus dem Handel mit digitalen Währungen reduzieren die Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften.

Das heißt, die Verluste werden von den Gewinnen abgezogen.

Natürlich kann es sein, dass in einem Jahr keine privaten Veräußerungsgeschäfte durchgeführt wurden, es aber dennoch Verluste mit digitaler Währung gab. Damit die Chance zum Gegenrechnen nicht untergeht, können die Verluste für das kommende Jahr vorgetragen werden.

Auch eine rückwirkende Anrechnung auf das vorherige Jahr ist möglich.

Dies gilt nur dann, wenn die Verluste durch den Verkauf entstanden sind. Nicht zu vermerken ist, wenn die digitale Währung gestohlen wurde.

Tipp: Da es bereits einige große Diebstähle gab, ist es empfehlenswert, sich für eine sichere Krypto-Wallet zu entscheiden, die offline geführt wird. Hier haben es Diebe deutlich schwerer, einen Zugriff zu bekommen.

VON PRIVAT ZU GEWERBLICH – HIER LIEGT DIE GRENZE

Was als privates Veräußerungsgeschäft beginnt, kann auch schon zu einem gewerblichen Handel werden. Wer feststellt, dass er ein Händchen für den Handel mit Kryptos hat, möchte dies vielleicht dauerhaft und in einem großen Umfang nutzen.

Tatsächlich gibt es noch keine klaren Grenzen, die deutlich machen, ab wann ein Handel gewerblich ist. Daher gibt es immer wieder Diskussionen mit dem Finanzamt.

Wer viel kauft und verkauft und das auch in einer Höhe, die auffällt, der wird früher oder später vom Finanzamt angeschrieben.

Hier kann sich jedoch – noch – auf einige Urteile bezogen werden, die durch den Bundesfinanzhof festgelegt wurden. So wurden Händler digitaler Währung nur dann als gewerblich eingestuft, wenn sie über Angestellte verfügten oder Geschäftsräume hatten.

Das Feld ist hier also sehr breit gefächert. Kaum ein Krypto-Händler dürfte Interesse daran haben, als gewerblich zu gelten. Das Problem beim gewerblichen Handel ist, dass hier deutlich mehr Krypto Steuern anfallen.

Neben der Anmeldung als Gewerbe müssen sowohl Gewerbe- als auch Körperschaftsteuern gezahlt werden. Diese fallen dann an, wenn man mit dem Handel über die Freigrenze kommt. Bei gewerblichen Händlern liegt diese pro Jahr bei 24.500 Euro.

Wichtig: Mit der gewerblichen Einstufung entfällt die Haltefrist. Auch dann, wenn die digitalen Währungen länger als ein Jahr gehalten werden, muss Krypto Steuer gezahlt werden.

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KRYPTO MINING UND STEUER – WIE SIEHT ES HIER AUS?

Es besteht bei vielen digitalen Währungen nicht nur die Möglichkeit, sie zu kaufen oder zu tauschen. Durch das dezentrale System arbeiten viele Kryptowährungen mit Mining. Dies soll dafür sorgen, dass grundsätzlich jeder die Möglichkeit hat, selbst Währung zu schürfen.

Hier braucht es allerdings ein wenig Wissen rund um Rechenoperationen und deren Nutzung. Zudem braucht es die richtige Hardware und viel Energie.

Die grundsätzliche Einstellung des Bundesfinanzministeriums ist, dass es sich beim Krypto Mining immer um eine gewerbliche Handlung handelt. Wer sich bewusst dafür entscheidet, der macht das normalerweise mit einer Gewinnerzielungsabsicht.

Dies ist dann der Punkt, der dafür sorgt, dass hinter der Arbeit ein Gewerbe zu vermuten ist.

Geht ein Anleger davon aus, dass sein Vorgehen nicht als gewerblich einzustufen ist, muss er dies dem Finanzamt nachweisen. Er hat hier die Nachweispflicht.

Tatsächlich sorgen die hohen Kosten für Hardware und auch für die Energie dafür, dass das Mining oft nicht lohnenswert ist. Wer hier noch hohe Gewinne machen möchte, der muss deutlich investieren. Das machen aber nur wenige Menschen.

In Deutschland kann es daher relativ einfach sein, eine nicht gewerbliche Absicht nachzuweisen.

DIE INDIREKTE INVESTITION ALS WEITERER ASPEKT BEI DER KRYPTO STEUER

Um von den Entwicklungen von digitalen Währungen zu profitieren, muss nicht direkt in diese investiert werden. Tatsächlich gibt es viele Anleger, die den Prozess des Wallets zu kompliziert finden.

Diese profitieren von einer indirekten Investition. Hiermit ist der Handel über Zertifikate oder auch CFDs gemeint. Hierbei können CFDs auf die verschiedensten Kryptos gehandelt werden, sogar auf recht unbekannte, wie zum Beispiel BAT Crypto.

Bei dieser Form der Anlage wird ausschließlich in die Entwicklung der digitalen Währungen investiert, die Token aber nicht direkt gekauft.

CFDs sind die sogenannten „Contracts for Difference“, die als Termingeschäfte geführt werden. Das heißt, wer damit Gewinne macht, der versteuert diese im Rahmen der Abgeltungssteuer. Diese liegt bei 25 %.

Um sich mit diesem Thema nicht auseinandersetzen zu müssen, kann ein deutscher Broker in Anspruch genommen werden. Dadurch werden die notwendigen Steuern schon vom Krypto Broker abgeführt. Anders sieht es bei Brokern aus, deren Hauptsitz sich nicht in Deutschland befindet.

Hier müssen die Gewinne aus den Termingeschäften in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden.

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STEUERN SPAREN DURCH DAS ABSETZEN VON KOSTEN

Es gibt auch die Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren. So gibt es einige anfallende Kosten, die bei der Steuer benannt werden können.

Bei Kryptobörsen oder auch einem CFD-Broker kann es zu Kosten für die Kontoführung kommen. Aber auch Wallets kosten Geld.

Diese Beträge reduzieren den Gewinn. Werden sie als Kosten in der Steuererklärung angegeben, senkt das also auch deutlich die Steuer.

Beim gewerblichen Mining kann zudem die Gebühr für die Stromkosten benannt werden. Dies gilt aber nur dann, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und erkennbar ist, dass die Stromkosten direkt auf dem Prozess des Minings basieren.

NEUE BESTIMMUNGEN IN ÖSTERREICH – VERÄNDERUNGEN AB MÄRZ 2022

Interessant ist ein Blick in das Nachbarland. In Österreich werden ab dem 1. März 2022 ganz neue Bestimmungen in Kraft treten, die sich auf die digitalen Währungen beziehen. Hier sollen als Nägel mit Köpfen gemacht werden.

Das Bundesfinanzministerium hat sich nun geäußert und die Regierungsvorlage vorgestellt. Ab März 2022 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Kryptowährungen und anderen Produkten aus der Finanzwelt.

Die Besteuerung erfolgt dann so, wie es auch bei Derivaten oder Aktien der Fall ist. In Österreich heißt dies, dass Gewinne, die mit der Kryptowährung gemacht werden, unter den Steuersatz von 27,5 Prozent fallen.

Besonders spannend ist dabei der Aspekt, dass diese Krypto Steuer auch rückwirkend gewertet wird. Wer also schon Bestände hat, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, der muss aufpassen.

Auch dann fällt die Krypto Steuer an. Bei einer Veräußerung mit Kursgewinnen müssen 27,5 Prozent an Steuern gezahlt werden. Um einen Überblick darüber zu bekommen, um was für Beträge es sich handelt, kann auch ein Krypto Steuer Rechner verwendet werden.

Im Vergleich zu den Regeln, die bisher galten, profitieren vor allem die Anleger, die digitale Währungen nur kurzzeitig halten. Wer in Österreich die Währungen innerhalb eines Jahres gewinnbringend verkauft hat, zahlte 55 % an Steuern.

Wurden sie länger als ein Jahr gehalten, so mussten keine Abgaben mehr berechnet werden. Das hat jetzt jedoch ein Ende.

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KRYPTO STEUER – WENIGER KOMPLIZIERT ALS GEDACHT

Für viele Anleger sind digitale Währungen zwar interessant, bisher wurde sich aber noch nicht richtig getraut, eine Investition zu tätigen.

Das hängt unter anderem mit der Frage zusammen, wie Gewinne hier steuerlich umzusetzen sind. Ein Blick auf die rechtlichen Vorgaben macht allerdings deutlich, dass dieser Punkt in Deutschland gar nicht so schwer nachzuvollziehen ist.

Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von digitalen Währungen müssen dann geltend gemacht werden, wenn die Währungen noch kein Jahr gehalten wurden.

Also einfach die Kryptowährungen mindestens ein Jahr in der Wallet lassen? Das ist nicht immer die beste Lösung.

Gerade bei liquiden Produkten wie den Token geht es manchmal um Minuten. Hohe Kurssprünge sollten hier besser mitgenommen werden. Die Zahlung der Steuer kann dabei geringer ausfallen, als ein zu erwartender Verlust, wenn die Währung wieder fällt.

Mit Kryptowährungen Geld zu verdienen, ist ein breites Feld. Hier ist Erfahrung gefragt. Dass der Staat ebenfalls davon profitieren möchte, dürfte kaum verwundern.

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