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![]() | Degussa Bank VL-Sparen: Alle Informationen auf einen Blick INHALTSVERZEICHNIS |
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1. | Was du über VL-Sparen wissen musst > |
2. | Welche VL-Sparform passt zu dir? > |
3. | Degussa Bank VL-Sparen: Leistungen & Konditionen > |
Sparmöglichkeiten gibt es für Anleger viele. Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Aktienfonds sind nur einige Möglichkeiten, bereits ersparte Beträge anzulegen und/oder regelmäßig in diese einzuzahlen. Hier sparst du in der Regel allerdings allein und Prämien oder Zulagen erhältst du wahrscheinlich nicht. Anders beim VL-Sparen – vermögenswirksame Leistungen werden von einigen Arbeitgebern monatlich gezahlt und unterstützen so den Arbeitnehmer entweder beim Sparen oder Tilgen. Wie VL-Sparen funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, vermögenswirksame Leistungen anzulegen, erklärt dir dieser Ratgeber von Qomparo. Welche Leistungen und Konditionen werden dir bei der Degussa Bank für VL-Sparen angeboten? Die Degussa Bank mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Privatkundengeschäft vor allem auf Mitarbeiter von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen fokussiert. Geschäftstätig ist die Degussa Bank hauptsächlich in Industrie-, Business- und Technologieparks. Ihre 250 Filialen verteilen sich aber auch über die Betriebsgelände bzw. Unternehmensstandorte von BASF, Lufthansa, Opel oder auch Siemens. 1873 als Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt gegründet, hatte sie bereits damals die Erlaubnis, Bankgeschäfte mit Edelmetallen zu betreiben.
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Alles Wichtige auf einen Blick
Hinter dem Begriff VL-Sparen versteckt sich die durch den Arbeitgeber und den Staat geförderte und bezuschusste Anlageform für vermögenswirksame Leistungen (VL), auf die viele Arbeitnehmer einen Anspruch, beispielsweise aus Tarifverträgen haben. In der Regel haben Angestellte, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende die Möglichkeit, sich mit Hilfe des Staates und des Arbeitgebers Vermögen aufzubauen. Einen Rechtsanspruch auf Zahlung vermögenswirksamer Leistungen gibt es allerdings nicht. Der Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber fragen – sofern das VL-Sparen nicht bereits Bestandteil des Arbeitsvertrages ist -, ob vermögenswirksame Leistungen durch ihn erbracht werden können. Immerhin handelt es sich hier um eine Zahlung von maximal 40 Euro pro Monat. Wie hoch der Anteil an vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitsgebers ist und ob er überhaupt einen solchen Zuschuss leistet, ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Auch wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, macht es durchaus Sinn den monatlichen Betrag in Höhe von 40 Euro selbst einzuzahlen. Hierbei muss der Arbeitnehmer selbst nicht viel tun.
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Damit vermögenswirksame Leistungen auch (ein-)gezahlt werden können, muss ein entsprechender VL-Sparplan vorliegen:
Welche VL-Sparform am besten zu dir passt, erläutern wir dir im nächsten Abschnitt.
Hast du einen solchen Sparplan abgeschlossen, erhält dein Arbeitgeber eine Vertragskopie, aus der deine persönliche Sparform und das Konto, auf das die vermögenswirksamen Leistungen einzuzahlen sind, hervorgeht. Zahlt dein Arbeitgeber einen Betrag für vermögenswirksame Leistungen auf deinen Sparplan ein, so wird dieser Betrag zunächst deinem Bruttogehalt hinzugerechnet und vom Nettobetrag letztlich insgesamt in Höhe von 40 Euro wieder abgezogen. Zahlst du den monatlichen Beitrag für vermögenswirksame Leistungen selbst, so wird dein Nettoeinkommen um diesen Betrag ebenfalls gemindert.
Durchschnittlich sind Sparpläne im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen auf sieben Jahre angelegt, so dass du bei einer monatlichen Einzahlung von 40 Euro einen Betrag von 3.360 Euro angespart hättest. Zusätzlich können staatliche Förderzuschüsse mit dem VL-Sparen einhergehen. Der Staat sieht für VL-Sparen eine jährliche Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent vor, die allerdings erst nach Ablauf der Vertragsbindungsfrist von sieben Jahren gezahlt wird. In Verbindung mit einem Bausparvertrag kann auch die sogenannte jährliche Wohnungsbauprämie durch den Staat in Höhe von 8,8 Prozent gezahlt werden.
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Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Wohnungsbauprämie:
Die Höhe der Wohnungsbauprämie richtet sich auch nach deinem Familienstand
Für die Zahlung der Arbeitnehmerzulage gelten folgende Voraussetzungen:
Bei der Arbeitnehmersparzulage solltest du auf die verschiedenen Einkommensgrenzen achten
Vermögenswirksame Leistungen können, aber müssen nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden. Dem Arbeitnehmer steht es allerdings frei, selbst Einzahlungen auf ein VL-Konto vorzunehmen oder den Betrag des Arbeitgebers aufzustocken. Ob und wie hoch Arbeitgeberbeiträge für vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, ist sehr unterschiedlich. Von keinerlei Zuschüssen über sieben Euro oder auch 30 Euro, bis hin zur Übernahme des Höchstbetrages von 40 Euro ist alles möglich. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können VL-Sparer von staatlichen Förderungen profitieren. Voraussetzung ist die Eröffnung eines geeigneten Sparplans.
Voraussetzung für die Zahlung vermögenswirksamen Leistungen durch bzw. über den Arbeitgeber ist die Anlage eines Sparplans.
Bausparverträge können als Sparanlage ohne Zweckbindung abgeschlossen werden. Fungieren sie als reine Sparanlage, ist ein staatlicher Zuschuss nur in Form der Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent zu erhalten. Diese wird nicht jährlich, sondern am Ende der Bindungsfrist gezahlt. Für einen Bausparvertrag als Anlage zu wohnwirtschaftlichen Zwecken ist ferner eine staatliche Förderung von Höhe von 8,8 Prozent als Wohnungsbauprämie möglich. Beide Förderungen durch den Staat sind an bestimmte Einkommensgrenzen und maximale jährliche Sparbeträge gebunden. In der Regel laufen Bausparverträge durchschnittlich sieben Jahre und Guthaben werden verzinst.
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Banksparplan
Für die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen ist auch die Möglichkeit gegeben, Banksparpläne anzulegen. Diese werden allerdings staatlich nicht gefördert. Guthaben werden mit einem variablen Zinssatz verzinst, der sich an dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB)orientiert. Das bedeutet, dass die nach der Bindungszeit erreichte Rendite, bei Vertragsbeginn nicht abzuschätzen ist. Viele Banken, die VL-Sparen anbieten, zahlen am Ende der Laufzeit einen Bonus auf die eingezahlten und angesparten Beträge. Zu beachten gilt dann der Sparerfreibetrag.
Nicht alle VL-Sparer erhalten die staatlichen Zuschüsse. Verdienen sie mir als die festgelegten Einkommensgrenzen zulassen, sind sie von etwaigen Fördergeldern ausgeschlossen. Für diese VL-Sparer ist eventuell eine betriebliche Altersvorsorge der richtige Sparplan. Vermögenswirksame Leistungen, die in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, verbleiben steuerfrei, so dass der eingezahlte Betrag auch vollständig zur Verfügung steht. Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bei Renteneintritt von der Betriebsrente dann allerdings abgezogen. Vor Renteneintritt ist eine Auszahlung der Betriebsrente nicht möglich.
Vermögenswirksame Leistungen können auch in Form von Aktienfondssparplänen angelegt werden. Diese bergen höhere Renditechancen als Bank- oder Bausparverträge, aber gleichzeitig auch Verlustrisiken in sich. Bei Aktienfondsanlagen gilt: Je länger diese bestehen, desto niedriger sind die Verlustrisiken.
Grundsätzlich ist auch möglich, ein bereits erhaltenes Baudarlehenaus einem Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen monatlich zurückzuzahlen.
Bei der Ausgestaltung der Rückzahlung sind verschiedenen Möglichkeiten gegeben
Um vermögenswirksame Leistungen überhaupt anlegen zu können, benötigen potentielle VL-Sparer einen entsprechenden Sparplan. Mit Aktienfonds, Bauspar- und Banksparverträgen, betriebliche Altersvorsorge oder Tilgung eines Baudarlehens sind eine Vielzahl von Möglichkeiten gegeben.
Mit dem Degussa Bank VL-Sparen haben VL-Sparer die Möglichkeit, ihre vermögenswirksamen Leistungen, die sie selbst oder ihr Arbeitgeber anteilig oder vollständig einzahlen, anzusparen. Bei diesem Banksparplan können monatliche Einzahlungsbeträge selbst bestimmt werden. Eine monatliche Maximaleinzahlung ist allerdings auf 100 Euro festgelegt. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre, wobei sechs Jahre eine Einzahlungsverpflichtung besteht und ein Jahr eine Sperrfrist eingehalten werden muss, bevor es zur Auszahlung kommt. Die Guthabenverzinsung ist variabel und beträgt derzeit magere 0,05 Prozent p.a. Maßgeblich für dem Guthabenzins ist der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Belohnung erhält der Degussa Bank VL-Sparer dann am Ende der Anlagedauer: Einmalig 14 Prozent Prämie werden dann auf den gesamten ersparten Betrag gezahlt.Da Zinserträge grundsätzlich steuerpflichtig sind, ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Freistellungauftrag bei der Degussa Bank gestellt wird, damit ein automatischer Zinsabzug nicht vorgenommen wird. Der Sparerfreibetrag beträgt für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro pro Jahr.
Mit dem VL-Sparplan der Degussa Bank können vermögenswirksame Leistungen gewinnbringend angelegt werden. Die Guthabenverzinsung beträgt allerdings derzeit niedrige 0,05 Prozent, wobei am Ende der siebenjährigen Laufzeit eine Prämie von 14 Prozent gezahlt wird. Maximal können 100 Euro im Monat auf das Degussa VL-Konto eingezahlt werden.
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Bilderquellen:
https://www.lbs.de/bausparen/bs/wohnungsbaupraemie/index.jsp
https://www.test.de/Vermoegenswirksame-Leistungen-Extrageld-vom-Chef-gut-angelegt-4656289-0/?ft=bild&fd=2